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AWO-Affäre
Landgericht lässt Anklage gegen OB Feldmann zu
Die Anklage gegen Oberbürgermeister Peter Feldmann wurde vom Landgericht zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das Stadtoberhaupt wird sich somit unter anderem wegen des Verdachts der Vorteilsannahme vor Gericht verantworten müssen.
Anfang März hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) erhoben. Das Landgericht hat diese nun zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, wie das Gericht am Montag mitteilte. Feldmann muss sich nun wegen des Verdachts der Vorteilsannahme vor Gericht verantworten. Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung habe die Strafkammer noch nicht bestimmt.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Feldmann vor, seine Amtsstellung ausgenutzt zu haben, um seiner damaligen Lebensgefährtin im Frühjahr 2014 eine Anstellung als Leiterin einer Kindertagesstätte zu verschaffen. Darüber hinaus habe sie ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen bekommen, ohne dass es dafür einen sachlichen Grund gegeben habe. Die damalige Verantwortliche des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) habe ihr dies, mit der Kenntnis des Oberbürgermeisters, zugesichert.
Laut Anklage soll die AWO im Wahlkampf 2018 Spenden für den Oberbürgermeister eingeworben haben. Feldmann sei im Gegenzug mit der damaligen Verantwortlichen der AWO „stillschweigend übereingekommen“, dass er bei seiner Amtsführung die Interessen der AWO wohlwollend berücksichten werde.
Oberbürgermeister Feldmann teilte mit, er begrüße die Entscheidung des Gerichts: „Endlich: Jetzt können die maßlosen Anschuldigungen geklärt werden. Ich glaube an Fairness im Rechtsstaat. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, vor Gericht meine Unschuld beweisen zu können.“ Das Verfahren werde nun zeigen, dass die Vorwürfe „ohne Substanz“ seien, so Feldmann weiter. „Ich kann guten Gewissens sagen: Mein Wohlwollen ist nicht käuflich. Dieser Satz gilt ohne Fußnoten.“
Das Stadtoberhaupt hatte in jüngster Vergangenheit – etwa durch sein Verhalten bei der Eintracht-Siegesfeier und durch die sexistische Bemerkung gegenüber den Flugbegleiterinnen auf dem Flug nach Sevilla – für weitere Negativ-Schlagzeilen gesorgt. Daraufhin hatte sich auch seine eigene Partei noch einmal klar distanziert und den sofortigen Rücktritt gefordert.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Feldmann vor, seine Amtsstellung ausgenutzt zu haben, um seiner damaligen Lebensgefährtin im Frühjahr 2014 eine Anstellung als Leiterin einer Kindertagesstätte zu verschaffen. Darüber hinaus habe sie ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen bekommen, ohne dass es dafür einen sachlichen Grund gegeben habe. Die damalige Verantwortliche des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) habe ihr dies, mit der Kenntnis des Oberbürgermeisters, zugesichert.
Laut Anklage soll die AWO im Wahlkampf 2018 Spenden für den Oberbürgermeister eingeworben haben. Feldmann sei im Gegenzug mit der damaligen Verantwortlichen der AWO „stillschweigend übereingekommen“, dass er bei seiner Amtsführung die Interessen der AWO wohlwollend berücksichten werde.
Oberbürgermeister Feldmann teilte mit, er begrüße die Entscheidung des Gerichts: „Endlich: Jetzt können die maßlosen Anschuldigungen geklärt werden. Ich glaube an Fairness im Rechtsstaat. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, vor Gericht meine Unschuld beweisen zu können.“ Das Verfahren werde nun zeigen, dass die Vorwürfe „ohne Substanz“ seien, so Feldmann weiter. „Ich kann guten Gewissens sagen: Mein Wohlwollen ist nicht käuflich. Dieser Satz gilt ohne Fußnoten.“
Das Stadtoberhaupt hatte in jüngster Vergangenheit – etwa durch sein Verhalten bei der Eintracht-Siegesfeier und durch die sexistische Bemerkung gegenüber den Flugbegleiterinnen auf dem Flug nach Sevilla – für weitere Negativ-Schlagzeilen gesorgt. Daraufhin hatte sich auch seine eigene Partei noch einmal klar distanziert und den sofortigen Rücktritt gefordert.
30. Mai 2022, 15.45 Uhr
sfk
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