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Foto: Peter Wolf
Foto: Peter Wolf

Wahl zum 21. Hessischen Landtag

Was man über die Hessen-Wahl 2023 wissen muss

Am 8. Oktober findet die Hessen-Wahl 2023 statt. Nun gibt die Stadt Frankfurt alle wichtigen Informationen rund um Organisationen und Durchführung der Wahl bekannt.
Am 8. Oktober findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt. Die Stadt Frankfurt gibt aus diesem Anlass alle wichtigen Informationen rund um Organisation und Durchführung der Wahl bekannt. Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden. Das bedeutet, 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus den Landeslisten gewählt. Dadurch werden Mehrheitswahl und Verhältniswahl miteinander kombiniert.

Hessen-Wahl 2023: Wähler haben Landesstimme und Wahlkreisstimme

Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen – eine „Wahlkreisstimme“ für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten sowie eine „Landesstimme“ für die Wahl einer Landesliste. Zudem besteht keinerlei Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Die nicht abgegebene Landes- oder Wahlkreisstimme gilt dadurch als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis wird sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt, gerichtet. Dabei werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben. Die Wahlperiode wird fünf Jahre betragen.

Neue Wahlkreiseinteilung bei Hessen-Wahl 2023

Im Vergleich zu letzten Landtagswahl, hat sich die Wahlkreiseinteilung in drei Wahlkreisen geändert. Dem Wahlkreis 34 wurde der Stadtteil Gutleutviertel, ehemals Wahlkreis 36, zugeteilt. Unter dem Wahlkreis 36 befindet sich nun der Stadtteil Eckenheim, der ehemals zum Wahlkreis 39 gehört hat. Die Musterstimmzettel der sechs Frankfurter Wahlkreise können demnächst auf der Internetseite des Bürgeramts, Statistik und Wahlen, Rubrik „Landtagswahl 2023 / Wichtige Termine, Bekanntmachungen und Aktuelles“ eingesehen werden.

Rund 426 0000 Wahlberechtigte bei Hessen-Wahl 2023

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in Hessen haben. Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 18. September, bis Freitag, 22. September, im Wahlamt, Briefwahllokal, in der Stiftstraße 29 zu den folgenden Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Die Zahl der vorläufigen Wahlberechtigten beläuft sich auf etwa 426 000 Personen, sie kann sich jedoch noch bis zum 8. Oktober verändern.

Briefwahl ist auch möglich

Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens 17. September zugestellt sein. Zur Wahl in den Wahllokalen sollte dringend die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden, um das Verfahren der Stimmabgabe zu erleichtern sowie zu beschleunigen. Die 376 Wahllokale sind zu 97 Prozent barrierefrei zugänglich. Die Briefwahlunterlagen können über den personalisierten QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens Mittwoch, 27. September, zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen und den Rückversand des Wahlbriefes bleibt.

Endgültiges Ergebnis der Hessen-Wahl 2023 wird am 13. Oktober vorgestellt

Am Wahlabend werden im Internet die Zwischenstände der Ergebnisermittlung fortlaufend veröffentlicht. Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 19 Uhr erwartet. Der Kreiswahlausschuss wird die endgültigen Ergebnisse der Landtagswahl in den sechs Frankfurter Landtagswahlkreisen 34 bis 39 in einer öffentlichen Sitzung am Freitag, 13. Oktober um 14 Uhr, vorstellen.
 
18. August 2023, 11.40 Uhr
Sinem Koyuncu
 
Sinem Koyuncu
Jahrgang 1996, Studium der Politikwissenschaft an der Goethe-Universität, seit Oktober 2021 beim Journal Frankfurt. – Mehr von Sinem Koyuncu >>
 
 
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