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Foto: Auch im Frankfurter Standesamt können Menschen ab November einfacher ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern © Adobe Stock/Branko Srot
Foto: Auch im Frankfurter Standesamt können Menschen ab November einfacher ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern © Adobe Stock/Branko Srot

Selbstbestimmungsgesetz

„Geschlechtliche Selbstbestimmung ist kein willkürlicher Akt“

Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Die Aids-Hilfe Frankfurt begrüßt die Gesetzesänderung, sieht aber noch Nachholbedarf.
Am Freitag, 12. April, hat der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. 374 Abgeordnete stimmten dafür, 251 dagegen und elf enthielten sich. Somit können Menschen künftig ihren Vornamen und Geschlechtseintrag mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ändern. Minderjährige unter 14 dürfen die Erklärung nicht selbst abgeben. Sind sie mindestens 14 Jahre alt, aber nicht volljährig, dürfen sie dies tun, benötigen aber die Zustimmung ihrer Eltern. Zudem müssen sie sich vorher beraten lassen haben.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz löst das sogenannte „Transsexuellengesetz“ aus den 1980er Jahren ab, demzufolge trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen in der Vergangenheit langwierige, kostspielige und oftmals entwürdigende Prozesse – von psychologischen Gutachten bis hin zu Gerichtsbeschlüssen – durchlaufen mussten, um ihren Vornamen oder Geschlechtseintrag zu ändern. Künftig muss die Änderung lediglich drei Monate im Voraus angemeldet werden. Außerdem gibt es nach der Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr, um deren Ernsthaftigkeit sicherzustellen. Eine zahlenmäßige Begrenzung besteht nicht. Das Gesetz tritt mit dem 1. November 2024 in Kraft.

Aids-Hilfe Frankfurt: „Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht“

„Für die AHF ist die geschlechtliche Selbstbestimmung ein grundlegendes Menschenrecht, das im alten Gesetz eklatant verletzt wurde“, heißt es vonseiten der Aids-Hilfe Frankfurt. „Demokratische Grundrechte, die selbstverständlich sein sollten, werden endlich auch für diese Personengruppe gewährt.“ Außerdem betont die AHF, „dass die geschlechtliche Selbstbestimmung kein willkürlicher Akt ist oder Personen sich davon einen Vorteil erhoffen". Das Selbstbestimmungsgesetz ebne lediglich den Weg „für eine niedrigschwelligere Möglichkeit, die eigene geschlechtliche Identität zu leben". Nach wie vor gebe es viel Diskriminierung und es sollte ein gemeingesellschaftliches Ziel sein, Akzeptanz zu fördern.

Gemeinsam mit dem Selbstbestimmungsgesetz kommt auch eine Liberalisierung des Namensrechts: Paare ebenso wie deren Kinder dürfen künftig gemeinsam einen Doppelnamen tragen. Volljährige Kinder dürfen ihren Nachnamen – etwa nach einer Scheidung der Eltern – von dem des einen Elternteils zu dem des anderen ändern und sorbische, dänische oder friesische Menschen bekommen die Möglichkeit, ihren namensrechtlichen Traditionen nachzugehen.
 
Fotogalerie:
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17. April 2024, 13.55 Uhr
Sina Claßen
 
Sina Claßen
Studium der Publizistik und des Öffentlichen Rechts an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2023 beim Journal Frankfurt. – Mehr von Sina Claßen >>
 
 
 
 
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