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Polizei und Staatsanwaltschaft ohne Reaktion

Brandanschläge: rechtsradikal motiviert?

Nachdem in Hanau am 21.12. ein Brandanschlag auf eine linke Wohneinrichtung verübt wurde, entließ die Polizei den Verdächtigten Joachim S. am nächsten Tag. Das Mietshäuser Syndikat hat sich über S. informiert und fühlt sich von Polizei und Staatsanwaltschaft mißachtet.
Seit September 2018 kommt es in Frankfurt und Umgebung vermehrt zu Bränden bei linken Wohnprojekten und alternativen Treffpunkten. Noch am 20. Dezember kommentierte Jonathan Schilling, Koordinator des Mietshäuser Syndikats – ein Wohnprojekt der linken Szene - die Anschlagsserie kämpferisch: „Wir werden die Angriffe nicht tatenlos hinnehmen“.

Bereits einen Tag später ereignete sich der nächste Anschlag. Am 21. Dezember 2018 wurde in Hanau ein Brandanschlag auf das autonome Kulturzentrum in der Metzgerstraße verübt. Der 46-jährige Täter Joachim S. aus Frankfurt stellte sich in dem Kulturzentrum sogar Anwesenden vor und verwickelte diese in Gespräche über die Anschlagsserie gegen linke Einrichtungen. Kurz darauf legte er mit Spiritus Feuer in einem Nebenraum und wurde aber von Besuchern des Zentrums gestellt und anschließend von der Polizei verhaftet. Das Feuer konnte schnell gelöscht werden. Dies war allerdings bereits der neunte Brandanschlag auf linke, alternative Zentren und Wohnprojekte seit September 2018.

Für das Mietshäuser Syndikat sei unstrittig, dass Joachim S. das Feuer gelegt hatte. Bereits am nächsten Tag wurde er jedoch entlassen, da Polizei und Staatsanwaltschaft keinen unmittelbaren Zusammenhang zu der Anschlagsserie erkennen könne, heißt es in einer Pressemitteilung des Syndikats.

Diese Erkenntnis sei für die linke Organisation nicht nachvollziehbar. Dort sei Joachim S. bereits seit 2015 bekannt und auffällig geworden. Von dieser Zeit an versuche er Wohnprojekte des MHS existenziell zu schädigen. Er habe von 2015 bis 2017 dutzende MHS-Projekte wegen Formfehlern bei den Behörden denunziert, akribisch die öffentlich einsehbaren Bilanzen und Internetseiten der Projekte durchforstet und kleinste Fehler – wie zum Beispiel fehlerhafte Impressen und Disclaimer oder Rechen- und Übertragungsfehler in Bilanzen – den Amtsgerichten oder der Bundesanstalt für Finanz¬dienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet. Betroffen hiervon war 2015 unter anderem der Knotenpunkt in Schwalbach im Taunus, der von S. bei der BaFin wegen eines Rechenfehlers gemeldet worden sei – am 14. September 2018 brannte das Projekt infolge von Brandstiftung fast vollständig aus. In einigen Fällen habe er sich auch die Namen von Gesellschaftern von Syndikatsprojekten beschafft – betroffen sei auch das Wohnprojekt Assenland in Frankfurt gewesen, bei dem am 13. November ein Feuer gelegt wurde. Darüber hinaus habe S. mutmaßlich Wohnhäuser ausgespäht, sich Klingelschilder angeschaut und gefälschte Schreiben mit haltlosen Unterlassungsgeboten verfasst.

Die Polizei habe seit der Freilassung von Joachim S. zu keinem der betroffenen Projekte Kontakt aufgenommen oder nachgefragt, ob S. bekannt sei, heißt es in der Pressemitteilung des Syndikats. Des Weiteren hieß es dort, dass die Staatsanwaltschaft sich weigere, einen Zusammenhang zwischen dem Anschlag von Joachim S. und den anderen Brandanschlägen zu sehen. Man fordere nun beide auf, zu reagieren, hieß es weiter. Abschließend gab man sich erneut kämpferisch: „Wir lassen uns nicht einschüchtern“.

Angesichts der Tatsache, dass erst jüngst rechtsextremistische Tendenzen bei der Frankfurter Polizei ans Tageslicht kamen, sollten Polizei und Staatsanwaltschaft es auch in diesem Fall nicht versäumen, schnell zu reagieren und Vertrauen herzustellen. Auch dem JOURNAL FRANKFURT gab bisher weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Auskunft zu dem Fall.
 
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7. Januar 2019, 13.04 Uhr
Karl Linsler
 
 
 
 
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