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Foto: picture alliance / TOBIAS STEINMAURER / APA / pictu
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Landgericht Frankfurt

Niederlage vor Gericht: Reichelt-Firma darf Janka Kluge nicht misgendern

Das Frankfurter Landgericht urteilt gegen das Medienunternehmen von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt. Die Journalistin Janka Kluge hatte geklagt, weil ein Blog sie misgendert hatte.
Update, 7. Juli: Ein vom Ex-Bild-Chef Julian Reichelt verantworteter Blog darf die Journalistin Janka Kluge zufolge der Entscheidung des Frankfurter Landgerichts nicht als „Mann“ bezeichnen. Dies sei im Gesamtkontext bewusst verunglimpfend und persönlichkeitsrechtsverletzend, urteilte das Landgericht am Donnerstag. Es wies damit Reichelts Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung ab.

Das Urteil war erwartet worden, da das Gericht bereits am 15. Juni in der Sache Janka Kluge gefolgt war. Jetzt folgte das endgültige Urteil und die ausführliche Begründung. Kluge bekam auch in einem weiteren Fall am Donnerstag Recht: Sie ging gerichtlich gegen einen weiteren Blog vor, verzichtete jedoch auf Unterlassungsansprüche.

Transparenz: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, Janka Kluge dürfe nicht als "biologischer Mann" bezeichnet werden. Das war jedoch nicht Gegenstand der Verhandlung. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Verhandlung gegen Reichelt-Firma: Gericht folgt vorab Argumentation von Kluge

Update, 12.45 Uhr: Im Rechtsstreit Janka Kluge gegen Julian Reichelts Medienfirma Rome Medien folgt das Gericht zunächst der Argumentation der Journalistin und ihres Anwalts Jasper Prigge. Damit bestätigen die Richterinnen die Einstweilige Verfügung, wie sie bereits von der Kammer entschieden wurde.

Demnach wird dem Medienunternehmen untersagt, Kluge zu misgendern und sie als „Mann“ zu bezeichnen. Das Gericht wog das Persönlichkeitsrecht gegen das Äußerungsrecht ab, wobei dem Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Selbstbestimmung bzw. Identität implizit ist und als höher zu wertendes Recht eingeordnet wird.

Frankfurter Landgericht folgt Argumentation von Janka Kluge


Die Autorin Judith Sevinç Basad habe Kluges Geschlechtlichkeit nicht grundsätzlich als „schmähend“, jedoch „herabwürdigend“ formuliert. Entsprechend werde die Einstweilige Verfügung bestätigt. Ben Irle, der Anwalt von Reichelts Medienunternehmen, sagte, Kluges Geschlechtlichkeit sei „niemals in Frage gestellt“ worden. Das Wort „Mann“ gehöre „zum Thema“. Prigge hingegen betonte die politische Bedeutung dahingehend, dass mit der Kennzeichnung „Mann“ männlicher Frauenhass behauptet werde durch die Negierung der geschlechtlichen Identität als Frau.

Janka Kluge fügte an: „Ich weiß, wie ich zur Welt gekommen bin. Das hat keine Rückschlüsse darauf, wer ich bin.“ Am 6. Juli will das Gericht die endgültige Entscheidung mit ausführlicher Begründung vortragen.



Journalistin Janka Kluge führt gegen Julian Reichelts Medienfirma Rome Medien GmbH einen Rechtsstreit


Die Journalistin Janka Kluge führt gegen Julian Reichelts Medienfirma Rome Medien GmbH einen Rechtsstreit. Es geht um die Frage, inwiefern Misgendern von trans Menschen zulässig ist. Konkret wurde Kluge auf der „Pleiteticker“-Seite von Reichelt als „Mann“ tituliert. Dagegen wehrte sich die Journalistin und erreichte eine einstweilige Verfügung. Das Reichelt-Unternehmen legte Widerspruch ein, über den am heutigen Donnerstag (15. Juli) verhandelt wird.

Bereits im März hatte die Pressekammer des Landgerichts den Rome Medien per einstweiliger Verfügung untersagt, Janka Kluge zu misgendern. Dies war in einem Artikel der Autorin Judith Sevinç Basad auf Reichelts „Pleiteticker“ geschehen, wo Kluge als „Mann“ bezeichnet worden war. Wie queer.de berichtete, wiederholte Reichelt in einem Youtube-Clip von „Achtung Reichelt!“ eine ähnliche Formulierung gegen die Frau, die sich für die Rechte von trans Menschen engagiert .

Vor dem Frankfurter Landgericht: Julian Reichelts Medienfirma Rome Medien GmbH

Weiter legte das Reichelt-Unternehmen gegen die gerichtliche Verfügung Widerspruch ein. Das Frankfurter Landgericht hat also zu entscheiden, inwiefern Persönlichkeitsrechte und der Schutz transgeschlechtlicher Menschen bei Urteilen Berücksichtigung finden. Kluges Geschlechtseintrag lautet seit 39 Jahren „weiblich“, wie sie dem JOURNAL mitteilte. Entsprechend wird dem Urteil eine Signalwirkung beigemessen.

„Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden“

„Wenn einer Frau ihr Geschlecht öffentlich abgesprochen wird, verletzt dies Persönlichkeitsrechte“, wird Kluges Anwalt Jasper Prigge auf queer.de zitiert. „Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden.“ Janka Kluge geht von einer rechten Kampagne aus, die mit ihrer Arbeit zu tun hat. Bundespolitisch sollen in dem neuen Selbstbestimmungsgesetz die Rechte von trans Menschen gestärkt werden. Dagegen wird in den sozialen Medien bereits flächendeckend agitiert.
 
7. Juli 2023, 09.40 Uhr
Katja Thorwarth
 
Katja Thorwarth
Die gebürtige Frankfurterin studierte an der Goethe-Uni Soziologie, Politik und Sozialpsychologie. Ihre journalistischen Schwerpunkte sind Politik, politisches Feuilleton und Meinung. Seit März 2023 Leitung online beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Katja Thorwarth >>
 
 
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