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Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Köhler/photothek.net
Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Köhler/photothek.net

Bundestag will Bafög-Erhöhung beschließen

Mehr Geld für Schüler und Studierende

Im Bundestag soll heute die Erhöhung des Bafög-Förderhöchstbetrags beschlossen werden. 126 Euro mehr sollen es monatlich sein. Damit soll den stetig steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung getragen werden.
Heute soll im Bundestags-Plenum die Erhöhung des Bafög-Höchstsatzes beschlossen werden. Dadurch sollen monatlich nicht nur höhere Beträge an Studierende ausgezahlt, sondern auch weitere junge Menschen erreicht werden. Der Förderhöchstbetrag soll in zwei Stufen von 735 auf 861 Euro steigen. Von dieser Erhöhung ist auch der Wohnzuschlag betroffen, der von 250 Euro auf 325 Euro erhöht werden soll. Zudem ist der Anstieg des Grundbedarfs in der Kalkulation enthalten, der 2019 um fünf Prozent und 2020 um weitere zwei Prozent angehoben werden soll. Erhöhungen der Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung und höhere Elternfreibeträge sind ebenfalls geplant. Die Erhöhungen sollen jeweils zu Beginn des Schuljahres und des Wintersemesters 2019/20 in Kraft treten.

Die Zahl der Geförderten ist bis 2017, innerhalb von vier Jahren, um etwa 180 000 gesunken. Zuletzt wurden 557 000 Studierende und 225 000 Schülerinnen und Schüler gefördert. Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, sieht eine strukturelle Reform in Sachen Förderrechte für Studierende als notwendig. Um eine Trendumkehr zu bewirken und mehr Studierenden die Möglichkeit des sorgenfreien Studierens zu ermöglichen, müssten nicht nur untere Einkommensschichten, sondern auch die Mittelschichten erreicht werden. Die Studienwirklichkeit müsse mit den Förderrechten vereinheitlicht werden. Nur 37 Prozent aller Studierenden schließen ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit ab. Über 60 Prozent übersteigen sie, weshalb die Bafög-Zahlungen eingestellt werden. In Anbetracht dessen, dass eine Übersteigung der Regelstudienzeit möglich ist, sollte eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus ebenfalls gegeben sein. Dadurch, dass Bafög-Zahlungen nach der Regelstudienzeit eingestellt werden, bleibt vielen Studierenden nichts anderes übrig, als die geringfügige Erwerbstätigkeit in Betracht zu ziehen. Bafög-Empfänger dürfen allerdings nebenbei nur 450 Euro pro Monat dazuverdienen. Durch zeitintensive Lohnarbeit verlängert sich das Studium unwillkürlich um weitere Semester. Eine Verlängerung der Förderdauer und gesteigerte Förderhöchstbeträge könnten dem entgegenwirken.

Lebenshaltungskosten in Frankfurt

Die Webseite der Universität Frankfurt erläutert, mit welchen Lebenshaltungskosten ein Studierender in Frankfurt rechnen kann. Diese belaufen sich auf etwa 800 Euro, sofern man einen Platz in den vollbesetzten Studierendenwohnheimen ergattern kann. Bei einer privaten Unterkunft sei mit etwa 1000 Euro zu rechnen, und selbst diese Berechnung ist realitätsfern. Die Erhöhung des Förderhöchstbetrags, die heute im Bundestags-Plenum beschlossen wird, würde dies nicht abdecken. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten eines Studierenden in Frankfurt übersteigen den geplanten Förderhöchstbetrag der Bundesregierung.

Die Bemühungen um eine Trendumkehr sind auch in diesem Jahr unzureichend und selbst der Förderhöchstsatz bewirkt kein sorgenfreies Studieren für Alle. Der Weg in Richtung Gleichheit auf dem Campus ist noch weit, aber mit dem heutigen Beschluss fährt die Bundesregierung zumindest auf der richtigen Spur.
 
16. Mai 2019, 13.10 Uhr
Sinem Koyuncu
 
 
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