Verwaltungsgericht zu Blockupy 2013

Pfefferspray gegen Fotografen rechtswidrig

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Beim Blockupy-Kessel 2013 hat ein Polizist einem Fotojournalisten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht entschieden: der Einsatz war unrechtmäßig.

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Bei der Blockupy-Demo am 1. Juni 2013 in Frankfurt ist einiges schiefgelaufen. Die Polizei kesselte mehrere Demonstranten in der Hofstraße ein. Ein freier Reporter aus Rheinland-Pfalz, der als Pressevertreter gekennzeichnet war, fotografierte den Block - als er sich umdrehte, sprühter ihm ein Beamter Pfefferspray ins Gesicht. Der Journalist kollabierte, wurde von Sanitätern behandelt und daraufhin im Uniklinikum behandelt.

Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass der Einsatz rechtswidrig war. Das Polizeipräsidium räumte den Fehler ein und sprach von einem "bedauerlichen Einzelfall".

Der Journalist hatte auch geklagt, weil ihm die Polizei angeblich den Kontakt zu seinem Anwalt erschwer hätten. Das Gericht sah jedoch nicht ein, dass ein Rechtsanwalt jederzeit und unter allen Umständen über die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu seinem Mandanten verfügen müsse. "Ein über die mittelbare Kontaktaufnahme hinausgehender Anspruch auf unmittelbare Kontaktaufnahme konnte zu diesem konkreten Zeitpunkt nicht festgestellt werden", teilt das Gericht mit. "Deswegen wurde dieser Klageantrag abgewiesen."


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