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Foto: Nicole Brevoord
Foto: Nicole Brevoord

Urteil des Oberlandesgerichts

U60-Betreiber soll Stadt Geld zahlen

Bis auf den abgerissenen Seiteneingang des U60311 geht es mit der Entwicklung der Liegenschaft noch nicht so recht voran. Dafür liefern sich die Stadt und der einstige Betreiber juristische Gefechte.
Eins war klar: Die Stadt – genauer: das Liegenschaftsamt – hatte kein Interesse, den Club U60311 weiterhin in ihren Räumen zu beherbergen. Gründe dafür gab es viele, die negativen Schlagzeilen häuften sich, vor allem nachdem im April 2011 ein britischer Gast auf tragische Weise nach einer brutalen Schlägerei ums Leben gekommen war. Klar war aber auch, dass sich der Clubbetreiber Alexander Eger nicht so schnell geschlagen geben würde. Er räumte den Club nicht, wie von der Stadt gefordert, auch fand sich kein Nachmieter – wobei lange die Frage war, an wem das wohl gelegen haben mag. Seither ist ein Streit darüber entbrannt, wer von wem noch Geld zu bekommen hat. Es geht um angeblich ausstehende Mieten, um Schadensersatz, den die Stadt fordert, weil sie die Räume nicht nutzen kann, und es geht um das Inventar, in das Eger einmal eineinhalb Millionen Euro investiert haben will, das immer noch im Untergrund lagert. Freilich haben sich mittlerweile zusätzlich Kosten für die Sicherung der Werte angehäuft, wieder Stoff für juristische Fehden. Am Freitag hat das Oberlandesgericht dem Liegenschaftsamt, das gegen eine Entscheidung des Landgerichtes Berufung eingelegt hatte, recht gegeben.

Demnach soll Eger, beziehungsweise die Veranstaltungs- und Gastronomie GmbH, nun wegen der nicht erfolgten Räumung einen Schadensersatz in Höhe von 465.536 Euro nebst Zinsen entrichten, außerdem sei auch noch Miete in Höhe von 64.389,59 Euro zu zahlen. Bei der Urteilsverkündung am Freitag waren weder Eger noch Vertreter des Liegenschaftsamtes zugegen, was aber nicht unüblich sei, so die Richterin. Eger hatte aber schon bei der Verhandlung im Mai angekündigt, alle juristischen Mittel ausschöpfen zu wollen. Angeblich soll er aber Insolvenz angemeldet haben, weshalb fraglich ist, ob die Stadt Frankfurt überhaupt Geld sehen wird. Die Richterin des Oberlandesgerichtes hat verfügt, dass eine Revision nicht zugelassen ist. Möglich aber sei es, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Damit könnte ein neues Kapitel in der nicht enden wollenden Geschichte um das U60311 eingeleitet werden…
 
12. August 2016, 15.29 Uhr
Nicole Brevoord
 
 
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