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Renn-Klub versus Stadt Frankfurt

Rennbahnstory nimmt kein Ende

Die Stadt will die Rennbahn räumen lassen, dagegen wehrt sich der Renn-Klub. Am Oberlandesgericht wurden dazu am Montag Zeugen gehört. Ende Juli fällt das Urteil, aber die Fortsetzung ist so gut wie sicher.
Die gute Nachricht zuerst: Am 27. Juli wird am Oberlandesgericht (OLG) das Urteil verkündet. Die schlechte Nachricht folgt: Auch damit wird der Rechtsstreit zwischen dem Renn-Klub, der sich gegen die Räumungsklage der Stadt Frankfurt mit allen juristischen Winkelzügen zur Wehr setzt, nicht zu einem Ende kommen. Konkret geht es immer noch darum, dass die Stadt den Mietvertrag, der normalerweise bis 2024 gegangen wäre, aufgehoben hat und der Geschäftsbesorgungsvertrag vorzeitig aufgelöst wurde. Die Stadt Frankfurt hat mit dem Deutschen Fußballbund (DFB), der ein Leistungszentrum auf dem Areal der Galopprennbahn errichten will, einen neuen Nutzer gefunden. Doch während der DFB mittlerweile ungeduldig wird und vermutlich längst nach alternativen Standorten Ausschau hält, sind in der Sache gleich mehrere Verfahren zwischen der Stadt und dem Renn-Klub anhängig. Das Frankfurter Landgericht hatte im Dezember der Räumungsklage der Stadt stattgegeben, dagegen hat der Renn-Klub Rechtsmittel eingelegt. So unerbittlich sich beide Parteien gegenüberstehen, so wahrscheinlich ist auch, dass die Sachlage nach dem Urteil des OLG – wie auch immer es ausfallen wird – vor dem Bundesgerichtshof weiterverhandelt wird. Das kostet Geld, aber vor allem Zeit und das könnte für die Stadt unangenehm werden.

Unangenehm war für die Stadt am Montag einiges in dem mehr als fünfstündigen Verhandlungsmarathon, bei dem Insolvenzverwalter Dirk Pfeil, der Steuerberater und Ex-Präsident des Renn-Klubs Manfred Hellwig, der ehemalige Präsident des Renn-Klubs Manfred Louven und der Notar Klaus Haldenwang als Zeugen vernommen wurden. Konkret ging es um den Geschäftsbesorgungsvertrag, der bis 2024 laufen sollte, der aber halbjährlich kündbar war.

Bei den Zeugen herrschte eine gewisse Einigkeit darüber, dass die Lesart des Vertragsabsatzes so sei, dass die Klausel nur gelte, wenn der Renn-Klub beispielsweise in eine finanzielle Schieflage gekommen wäre. Doch dazu steht in dem Vertrag konkret nichts. Alle Zeugen betonten, dass ihnen der Fortbestand des Galoppsports am Herzen gelegen habe, vor allem auch nach der Erfahrung des insolventen Renn-Vereins. Man habe die Klausel also als Absicherung verstanden, dass ein derartiges Desaster wie zuvor nun unter der neuen Leitung nicht mehr vorkomme. Immer wieder versuchten die drei Anwälte des Renn-Klub-Vorstandes die Zeugen zu Sachverhalten zu befrage, die – so Richterin Boerne – nicht Beweisthema seien. In einem verbalen Scharmützel im Gerichtsaal wollte die Seite der Stadt den Notar Haldenwang an einer Aussage hindern, weil er sonst Parteienverrat begehen würde, was letztlich aber nicht der Fall war. Die Seite des Renn-Klubs warf der gegnerischen Partei eine Hase-und-Igel-Taktik vor. Manfred Hellwig beklagte mit Blick auf Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels (Foto), den Vizepräsidenten des Renn-Klubs: „Wir haben Menschen mit viel Lautstärke gehabt, aber keiner hat die Taschen aufgehalten.“ Hellwig habe ordentlich Geld investiert und habe sich absichern wollen.

Manfred Louven, der mit einer auffälligen Krokodillederaktentasche den Gerichtssaal betrat, attestierte Hellwig, dass es zwischen dessen Aussagen und Taten große Diskrepanzen gebe. Finanziell habe der Renn-Klub auf stabilen Füßen gestanden, ein Umstand, den die Stadt jedoch anders sieht. Vorgelegte Bilanzen der Spieltage würden die offenen Beträge für den Unterhalt der Anlage nicht berücksichtigen. Klaus Haldenwang hingegen stützte Manfred Hellwig, er sei für ihn über jeden Zweifel erhaben. Die drei Anwälte des Renn-Klubs bezichtigten die Stadt sittenwidrig gehandelt zu haben, Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels gab an, den Geschäftsbesorgungsvertrag nicht wissentlich unterschrieben zu haben, schon gar nicht am auf dem Vertrag vermerkten Datum, womit fast das Wort Urkundenfälschung im Raum stand, aber nie ausgesprochen wurde. Der Anwalt der Stadt argumentierte auch gleich, weshalb der Graf seit zwei Jahren auf Grundlage ebenjenen Vertrages Prozesse anstrebe, aber erst jetzt mit der Unterschriftenfrage ankomme. Das Thema wurde auch recht schnell fallengelassen, dafür unterstellte man der Stadt dann gleich, sie habe Steuerverkürzung betrieben, als sie Manfred Hellwig ausbezahlt habe.

Und als ob die Schuldzuweisungen nicht ausreichten, rügte die Richterin die Vertreter der Stadt. Mit namentlicher Nennung der Stadträte Mike Josef (SPD) und Jan Schneider (CDU) beklagte die Vorsitzende, dass die Stadt das Gericht, vor allem die Dauer der Verhandlung, in der Presse kritisiere. „Wir stören uns daran, dass wir uns unter Druck gesetzt fühlen. Wir verbitten uns, dass die Stadt diese Form von Druck ausübt.“ In einer kurzen Bewertung der Beweislage fasste die Richterin zusammen, dass der Renn-Klub das Risiko der Klausel im Vertrag nicht gesehen habe, fügte an, dass es grundsätzlich auch eine Form der Sittenwidrigkeit gebe, wenn es sich nicht um eine absichtliche Schadensherbeiführung handele und behielt sich verschiedene inhaltliche Prüfungen vor.

Am 27. Juli wird ein Urteil fallen, das – davon geht wohl auch die Richterin aus – in einer höheren Instanz _ mittels Revision oder einer Nichtzulassungsbeschwerde – angefochten wird. Sollte der Bundesgerichtshof jedoch ganz am Ende der Stadt Recht geben, so seien die Hürden für die Einstellung der Zwangsräumung sehr hoch, so der Hinweis der Richterin.
 
26. Juni 2017, 16.27 Uhr
Nicole Brevoord
 
 
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