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Foto: Bernd Kammerer
Foto: Bernd Kammerer

Polizei Frankfurt

Abzeichen sorgt für Ärger

Ein Frankfurter Polizist wurde bei einer Demonstration mit einem Abzeichen gesehen, das auch in der rechten Szene benutzt wird. Die Polizei prüft nun, ob dies dienstrechtliche Konsequenzen hat. Eine Verbindung zur rechten Szene sehe man allerdings nicht.
Nach einer Aktion von Fridays for Future am Samstag, den 21. September, berichteten Augenzeugen von einem Beamten, der ein Patch mit einem „Molon Labe“-Abzeichen trug. Hinter dem Ausspruch „Molon Labe“ steckt die altgriechische Redewendung „Komm und hol (sie dir)!“, die auf König Leonidas I. von Sparta zurückgeht. Es steht dafür, nicht kampflos aufzugeben – und wird auch in der rechten Szene benutzt. Zuerst hatte die Frankfurter Rundschau darüber berichtet.

Die Polizei Frankfurt teilte auf Anfrage mit, den Beamten identifiziert zu haben und zu überprüfen, ob der Vorfall dienstrechtliche Konsequenzen habe, strafrechtlich sei das Tragen des Abzeichens allerdings nicht relevant. Zu der rechten Szene sehe man außerdem keine Verbindung. „Es ist ein Unterschied, ob das Abzeichen von der rechten Szene benutzt wird oder ob der Kollege das auch in dieser Absicht getragen hat“, sagte eine Pressesprecherin. Nach den Drohschreiben an die Anwältin Seda Basay-Yildiz seien die Polizistinnen und Polizisten sensibilisiert worden, „deshalb würde ich das auch gar nicht in Verbindung bringen“, so die Pressesprecherin.

Nach den Vorfällen der vergangenen Monate, ist diese Argumentation allerdings zu hinterfragen. Im Dezember vergangenen Jahres stellte sich heraus, dass mehrere Beamte des 1. Polizeireviers rechtsextremistische Bilder, Videos und Texte über einen Messengerdienst geteilt haben. Der eingeschaltete Staatsschutz nahm daraufhin die Ermittlungen wegen Volksverhetzung und „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ auf. Eine Woche später dann der nächste Skandal: Die beschuldigten Beamten stehen im Verdacht, an einem Drohschreiben an die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz beteiligt gewesen zu sein. Die Anwältin hat bereits im August 2018 ein Fax erhalten, in dem sie und ihre Tochter massiv bedroht wurden und welches mit „NSU 2.0“ unterschrieben wurde. Durch die Anzeige von Basay-Yildiz wurde der Inhalt des Gruppenchats bekannt. Die persönlichen Daten der Anwältin wurden vom Server des 1. Polizeireviers aus der Polizeidatenbank abgerufen – ohne, dass ein konkreter Anlass erkennbar war.
 
30. September 2019, 13.58 Uhr
ez
 
 
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