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Eigenanbau
Der eine Herr G. hat etwas längere, der andere Herr G. etwas kürzere Haare. Ansonsten könnte man sie für Zwillinge halten. Später stellt sich heraus, dass sie Zwillinge sind. Beide sind 29 Jahre alt und stehen unter Anklage. Ihnen wird vorgeworfen, in ihrer gemeinsamen Wohnung eine Haschischplantage angelegt zu haben. 50 Cannabis-Pflanzen wurden sichergestellt, dazu technisches Gerät wie Wärmelampen und Ventilator zur Aufzucht der lieben Kleinen. Der langhaarige Herr G. erklärt, er sei seinerzeit von Spanien zurück nach Deutschland gezogen, um bei seiner schwangeren Freundin zu sein. Sein Bruder habe ihm in seiner Wohnung ein Zimmer zur Verfügung gestellt, in dem er dann den Cannabis-Anbau ohne Wissen seines Bruders begonnen habe, nur für sich, „damit ich mir ein Jahr lang nichts mehr kaufen muss“. Als der Bruder von der Sache erfuhr, drohte er mit sofortigem Rausschmiss.
Der kurzhaarige Herr G., der als Flugzeugmechaniker arbeitet, bestätigt diese Version, sodass für ihn die Sache schnell ein Ende hat: Sein Verfahren wird ohne Auflage eingestellt. Und auch im Falle seines Bruders will die Richterin offenbar eine schnelle Lösung herbeiführen und regt eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit an. Denn geerntet hatte Herr G. bislang noch nichts; zudem ist er offenbar ziemlich dilettantisch vorgegangen und hat, wie die Richterin sachkundig bemerkt, Haschisch und Marihuana von bemerkenswert schlechter Qualität und in äußerst geringer Menge produziert. Vorbestraft ist er außerdem nicht.
Doch der Staatsanwalt hat einen äußerst schlechten Tag und spielt nicht mit: „Das wäre das falsche Signal“, sagt er und fordert eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro. Die stünde dann im polizeilichen Führungszeugnis. Die Richterin dagegen lässt Gnade walten, folgt dem Antrag des Verteidigers, verwarnt Herrn G. lediglich und verurteilt ihn unter Strafvorbehalt zu 90 Tagessätzen à 8 Euro. Zusätzlich muss er 250 Euro an den WWF zahlen. Der beschäftigt sich schließlich auch mit der Natur.
Erschienen im Journal Frankfurt, Ausgabe 03/2009.
Der kurzhaarige Herr G., der als Flugzeugmechaniker arbeitet, bestätigt diese Version, sodass für ihn die Sache schnell ein Ende hat: Sein Verfahren wird ohne Auflage eingestellt. Und auch im Falle seines Bruders will die Richterin offenbar eine schnelle Lösung herbeiführen und regt eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit an. Denn geerntet hatte Herr G. bislang noch nichts; zudem ist er offenbar ziemlich dilettantisch vorgegangen und hat, wie die Richterin sachkundig bemerkt, Haschisch und Marihuana von bemerkenswert schlechter Qualität und in äußerst geringer Menge produziert. Vorbestraft ist er außerdem nicht.
Doch der Staatsanwalt hat einen äußerst schlechten Tag und spielt nicht mit: „Das wäre das falsche Signal“, sagt er und fordert eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro. Die stünde dann im polizeilichen Führungszeugnis. Die Richterin dagegen lässt Gnade walten, folgt dem Antrag des Verteidigers, verwarnt Herrn G. lediglich und verurteilt ihn unter Strafvorbehalt zu 90 Tagessätzen à 8 Euro. Zusätzlich muss er 250 Euro an den WWF zahlen. Der beschäftigt sich schließlich auch mit der Natur.
Erschienen im Journal Frankfurt, Ausgabe 03/2009.
1. Februar 2009, 09.24 Uhr
Christoph Schröder
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