Mittäter ausgeschlossen

Ermittlungen zu Hanau-Attentat eingestellt

Favorisieren Teilen Teilen

Knapp zwei Jahre nach dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen nun eingestellt. Den Ergebnissen zufolge soll Tobias R. weder Gehilfen, Mitwisser noch Mittäter gehabt haben. Auch der Vater wird damit entlastet.

sie /

Die Bundesanwaltschaft hat das gegen Unbekannt geführte Verfahren zum rassistisch motivierten Anschlag von Hanau eingestellt. Wie die Behörde am Donnerstagmorgen bekannt gab, hätten sich keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser ergeben. Tobias R., der in jener Nacht im Februar 2020 neun Menschen und anschließend seine Mutter und sich selbst tötete, soll demnach ein Einzeltäter gewesen sein.

Weiter heißt es, auch der Anfangsverdacht gegen den Vater von Tobias R. habe sich nicht bestätigt. Angehörige von Todesopfern sowie Überlebende hatten dem Beschuldigten vordergründig Beihilfe zum Mord sowie zumindest Nichtanzeige geplanter Straftaten vorgeworfen und Anzeige erstattet. Den Ermittlungen zufolge gebe es jedoch „keine tragfähige Grundlage“, dass er die Begehung der Taten für möglich gehalten oder diese sogar gefördert habe. Auch ein Dominanz- und Abhängigkeitsverhältnis zwischen Vater und Sohn, welches in der Anzeige geäußert wurde, könne nicht nachgewiesen werden. Die Ergebnisse zeigten vielmehr, so die Bundesanwaltschaft, „dass Tobias R. – ungeachtet psychischer Beeinträchtigungen – ein selbstbestimmtes Leben führte.“

Im Rahmen der Ermittlungen wurden laut Bundesanwaltschaft 400 Zeugen vernommen und mehrere Hundert Asservate vonseiten der Kriminaltechnik geprüft. Letztendlich sei als Ergebnis festzuhalten, dass Tobias R. aus einer rassistischen Motivation heraus am 19. Februar 2020 zwischen 21:55 und 22:01 Uhr in der Innenstadt von Hanau insgesamt neun Menschen erschossen und zahlreiche weitere Menschen zum Teil schwer verletzt hat. Etwaige Beteiligungshandlungen weiterer Personen in Bezug auf die Tatenschließung, -vorbereitung oder -durchführung konnten nach Ansicht der Behörden nicht nachgewiesen werden.

Bereits im August hatte die Staatsanwaltschaft Hanau ein weiteres Verfahren im Zuge des Attentat-Komplexes eingestellt. Mehrere Hinterbliebene und Überlebende hatten wegen der Frage, ob die Notausgangstür in der Arena Bar bewusst verschlossen war, Anzeige erstattet. Grund für die Einstellung sei der Mangel an einem „hinreichenden Tatverdacht einer Straftat“ gewesen, so die Staatsanwaltschaft.


Anzeige
Anzeige

Mehr Stadtleben-News

Anzeige
Anzeige

Ausgeh-Tipps

 
Anzeige
Anzeige

Kalender

Anzeige