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Foto: Archivbild: Außenterrasse auf der Friedberger Landstraße
Foto: Archivbild: Außenterrasse auf der Friedberger Landstraße

Dauerhafte Reform

Mehr Platz für Außengastronomie und Fußgänger

Die im Zuge der Pandemie beschlossene Sonderregelung für die Außengastronomie weicht nun einer dauerhaften Reform. Künftig sollen auch Parkplätze mit Genehmigung genutzt werden können. Damit soll wieder mehr Platz auf den Gehwegen geschaffen werden.
Um die von der Corona-Pandemie gebeutelte Gastronomie zu entlasten, hatte die Stadt Frankfurt die Regelung für die Außengastronomie gelockert. Aktuell gilt noch bis zum 31. Oktober 2022 eine Sonderregelung, die einen größeren Spielraum bei der Außenbewirtung ermöglicht: Alle Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, dürfen ohne Beantragung und zusätzliche Gebühr öffentliche Verkehrsflächen großzügig nutzen, sofern straßenrechtliche Belange nicht berührt werden. Das Problem: Der Platz auf den Gehwegen wurde in manchen Fällen dadurch zu knapp.

Nun hat sich die Römer-Koalition auf eine Reform der Sondernutzungsregelung geeinigt, die die Gastronomiebetriebe weiterhin unterstützen, aber auch Fußgängern mehr Platz auf den Gehwegen schaffen soll. Demnach sollen auch Parkplätze, die am Straßenrand und vor der betroffenen Liegenschaft liegen, bei der Genehmigung von Außengastronomie gleichwertig geprüft werden. Dies war zuvor nicht möglich, wenn genug Platz auf den Gehwegen zur Verfügung stand. Gastronomiebetriebe hätten dadurch potentiell die erweiterte Möglichkeit, mit der Platzierung von beispielsweise Parklets für eine ästhetische und begrünte Atmosphäre zu sorgen, heißt es in einer Mitteilung der Koalition. Gleichzeitig werde stärker auf die Barrierefreiheit und ausreichend Platz auf den Gehwegen geachtet.

Der mögliche Wegfall von Anwohnerparkplätzen könne durch die Umwidmung von bewirtschafteten Parkplätzen ausgeglichen werden. Öffentliche Flächen würden grundsätzlich zu 50 Prozent freigehalten, in der Regel sogar zwei Drittel. Außerdem sollen die zusätzlichen Flächen nicht mehr kostenlos und ohne Prüfung genehmigt werden, so wie es bisher in der Sondernutzung geregelt war.
 
20. September 2022, 12.31 Uhr
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