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Foto: Harald Schröder
Foto: Harald Schröder

Corona: Fastenmonat Ramadan beginnt

Gebetsruf statt Freitagspredigt

Für Musliminnen und Muslime beginnt am Freitag der Fastenmonat Ramadan – aufgrund der Corona-Krise jedoch unter eingeschränkten Bedingungen. In einigen Frankfurter Moscheegemeinden findet deshalb ein Gebetsruf statt.
Am Freitag, den 24. April, beginnt der islamische Fastenmonat Ramadan. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Musliminnen und Muslime jedoch auf viele ihrer Traditionen verzichten: Das Zusammenkommen mit der ganzen Familie, das gemeinschaftliche Beten in den Moscheen sowie das Fastenbrechen nach Sonnenuntergang sind kaum oder nur in eingeschränkter Form möglich. Aus diesem Grund werden einige Frankfurter Moscheegemeinden ihre Freitagspredigten durch ihren traditionellen Gebetsruf ersetzen, der normalerweise in Deutschland verboten ist.

Integrationsdezernentin Sylvia Weber (SPD) unterstützt diese Aktion. Sie hoffe, dass könne ein „kleiner Trost“ für die Glaubensangehörigen in Frankfurt sein. „Ich bitte alle Frankfurterinnen und Frankfurter, einem kurzen Muezzinruf mit jenem Respekt zu begegnen, den Religionsfreiheit in unserer Demokratie immer beanspruchen kann. Der muslimische Gebetsruf ist in diesem Sinne wie das liturgische Glockenläuten zu behandeln.“ Verschiedene Moscheen in Frankfurt haben angekündigt, dass sie ihr Freitagsgebet durch einen Gebetsruf ersetzen möchten. Diese Initiative gibt es auch in Hannover, Osnabrück und zahlreichen anderen Städten.

In seiner Grußbotschaft rief Aiman A. Mazyek, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, zu Solidarität auf: „So sehr uns jeder Tag ohne den Gang zur Moschee schmerzt, ist jeder dieser Tage gleichsam ein gewonnener Tag im Kampf gegen die Ausbreitung der durch den Coronavirus verursachten lebensbedrohlichen Krankheit.“ Es habe in den vergangenen Jahrhunderten immer wieder Pandemien gegeben, bei denen Gebete oder die Pilgerfahrt ausgesetzt werden mussten. „Auch das gehört zu unserer Geschichte“, so Myzyek. Auf das Beten müsse jedoch niemand verzichten. „Wir machen unsere Wohnungen zu den Orten der Anbetung, zu Orten des Lernens und zu den Orten der Begegnung mit Allah.“

Der Fastenmonat Ramadan endet am 23. Mai traditionell mit einem dreitägigen Fest, dem sogenannten Zuckerfest oder auch „Id“. Dieses Fastenbrechen steht normalerweise ganz im Zeichen der Familie; Verwandte kommen zu Besuch, es wird viel gegessen und für Kinder gibt es Geschenke, meist in Form von Süßigkeiten. Ob, und wie dieses Fest stattfinden kann, werden die weiteren Regelungen im Rahmen der Corona-Krise zeigen.
 
24. April 2020, 12.20 Uhr
sie
 
 
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