Partner
Artikel in AStA-Zeitung
AStA veröffentlicht persönliche Daten von Franco A.
Ein Artikel in der aktuellen AStA-Zeitung, in dem persönliche Daten von Franco A. veröffentlicht wurden, hat erneut zu Streit zwischen dem AStA und der Universitätsleitung geführt. Die Universität verurteilt das Outing und geht juristisch dagegen vor.
Es gibt mal wieder Streit zwischen dem AStA der Goethe-Universität und der Hochschulleitung. Und mal wieder dreht sich dieser um Franco A., den Bundeswehroffizier, der sich seit Frühjahr wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten muss. Konkret geht es um einen Artikel in der aktuellen Ausgabe der AStA-Zeitschrift. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung über diesen berichtet.
In dem Artikel, der dem JOURNAL FRANKFURT vorliegt, wird Franco A. mit vollem Namen genannt. Zudem wird sein Geburtsdatum, Wohnort sowie sein Motorradkennzeichen genannt. „Wir möchten mit diesem Outing eine antifaschistische Intervention starten, da A. (Name von der Redaktion gekürzt) seit vergangenem Jahr unbehelligt an Seminaren teilnehmen kann und bereits Kurse belegt hat“, steht in dem Artikel. Man könne, nicht ausschließen, dass Franco A. in der Universität Menschen kennenlernt, die „nicht in sein rassistisches Weltbild passen“, heißt es weiter. Daher hätten die Mitstudierenden ein Recht auf die Informationen und die Warnung vor A. Am Ende des Textes heißt es außerdem: „Zeigt Franco A. was ihr von ihm und seinem menschenverachtenden Weltbild haltet!“
Das Präsidium der Goethe-Universität verurteilt das in der aktuellen AStA-Zeitung vorgenommene Outing und geht sogar juristisch dagegen vor. Es sei „völlig unvereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien“, für die sich die Universität einsetze: die Wahrung der Menschenwürde und die Unschuldsvermutung. Denn im deutschen Strafverfahren gilt jeder Mensch als unschuldig bis seine Schuld rechtskräftig bewiesen ist. „Rechtsstaatliche Prinzipien haben auch über die konkrete Person und ihre Gesinnung hinaus Geltung“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Dem AStA-Vorstand wurde bereits am 16. November laut dem Schreiben eine Unterlassungsverfügung mit Androhung eines Ordnungsgeldes zugesandt mit der Forderung, jede weitere Verbreitung und Veröffentlichung des Artikels zu unterlassen. Der AStA wollte auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben.
Bereits in den vergangenen Monaten hatte die Immatrikulation von Franco A. und die damit zusammenhängende Sorge von Studierenden zu Protesten geführt. Nachdem der Studierendenausschuss im Juli öffentlich Schutzmaßnahmen sowie eine „umfassende Strategie, wie mit bewaffneten Rechtsterroristen an der Universität umzugehen ist“ gefordert hatte, demonstrierte die Initiative „Nazifreier Campus“ Ende Oktober an der Uni.
In dem Artikel, der dem JOURNAL FRANKFURT vorliegt, wird Franco A. mit vollem Namen genannt. Zudem wird sein Geburtsdatum, Wohnort sowie sein Motorradkennzeichen genannt. „Wir möchten mit diesem Outing eine antifaschistische Intervention starten, da A. (Name von der Redaktion gekürzt) seit vergangenem Jahr unbehelligt an Seminaren teilnehmen kann und bereits Kurse belegt hat“, steht in dem Artikel. Man könne, nicht ausschließen, dass Franco A. in der Universität Menschen kennenlernt, die „nicht in sein rassistisches Weltbild passen“, heißt es weiter. Daher hätten die Mitstudierenden ein Recht auf die Informationen und die Warnung vor A. Am Ende des Textes heißt es außerdem: „Zeigt Franco A. was ihr von ihm und seinem menschenverachtenden Weltbild haltet!“
Das Präsidium der Goethe-Universität verurteilt das in der aktuellen AStA-Zeitung vorgenommene Outing und geht sogar juristisch dagegen vor. Es sei „völlig unvereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien“, für die sich die Universität einsetze: die Wahrung der Menschenwürde und die Unschuldsvermutung. Denn im deutschen Strafverfahren gilt jeder Mensch als unschuldig bis seine Schuld rechtskräftig bewiesen ist. „Rechtsstaatliche Prinzipien haben auch über die konkrete Person und ihre Gesinnung hinaus Geltung“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Dem AStA-Vorstand wurde bereits am 16. November laut dem Schreiben eine Unterlassungsverfügung mit Androhung eines Ordnungsgeldes zugesandt mit der Forderung, jede weitere Verbreitung und Veröffentlichung des Artikels zu unterlassen. Der AStA wollte auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben.
Bereits in den vergangenen Monaten hatte die Immatrikulation von Franco A. und die damit zusammenhängende Sorge von Studierenden zu Protesten geführt. Nachdem der Studierendenausschuss im Juli öffentlich Schutzmaßnahmen sowie eine „umfassende Strategie, wie mit bewaffneten Rechtsterroristen an der Universität umzugehen ist“ gefordert hatte, demonstrierte die Initiative „Nazifreier Campus“ Ende Oktober an der Uni.
25. November 2021, 10.34 Uhr
ez
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Stadtleben

Kindernothilfe Frankfurt
Erste Hilfe für die Seele
Die Psychologische Soforthilfe bietet Unterstützung für Frankfurter Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren. Im Interview erklärt Leiterin Christine M. Freitag, was im Beratungsgespräch passiert und wie geholfen wird.
Text: Jasmin Schülke / Foto: Harald Schröder

StadtlebenMeistgelesen
- Frankfurt NordendStalburg schließt zum 1. Januar: Mitarbeiter kritisieren Geschäftsführung
- Unterliederbach und HöchstFrankfurt – eine Stadt und 64 Weihnachtsbäume
- Frankfurter ZeilModekette Aachener insolvent – Firmengründer Göbel flüchtig
- Nie wieder ist jetzt!20 Jahre Stolpersteine Frankfurt: Erinnerungskultur aktueller denn je
- Frankfurt InnenstadtSigna-Insolvenz könnte Galeria auf der Zeil gefährden
3. Dezember 2023
Journal Kultur-Tipps
Freie Stellen