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Foto: Pexels
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Antragstellung BuT vereinfacht

Mehr Geld für sozial schwache Familien

Frankfurts Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) wirbt für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Ab dem 1. August bekommen Familien mit geringem Einkommen mehr Geld für Schulbedarf, Klassenfahrten und Freizeitaktivitäten. Zudem wird die Antragstellung vereinfacht.
Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Leistungen des BuTs. Doch bisher haben in Frankfurt nur wenige Familien davon Gebrauch gemacht. Mit dem Starke-Familien-Gesetz, das die Bundesregierung beschlossen hat, soll sich das nun ändern: Denn ab dem 1. August entfällt die Antragstellung. Mit dem Bewilligungsbescheid über das Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder eine andere existenzsichernden Sozialleistung sind dann automatisch auch die BuT-Leistungen bewilligt. „Weniger Bürokratie erleichtert den Zugang zu den Leistungen und trägt zu mehr Teilhabe bei“, sagt Frankfurts Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes muss nur noch die Lernförderung beantragt werden, alle anderen, das BuT betreffenden Leistungen, sind automatisch bewilligt. Die Auszahlung erfolge gegen Vorlage des Nachweises wie der Schulbescheinigung oder die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag im Verein.

Das Paket umfasst eine Pauschale pro Schuljahr für den Schulbedarf sowie die Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen, Tagesausflüge, Klassenfahrten und der Lernförderung und Schülerbeförderung. Die Pauschale für den Schulbedarf wird von 100 Euro auf 150 pro Jahr erhöht. Der monatliche Eigenanteil für Mittagessen und Schülerbeförderung fällt weg. Zusätzlich wird die monatliche Pauschale für die soziale und kulturelle Teilhabe von zehn auf 15 Euro pro Monat erhöht und direkt an die Eltern ausgezahlt. Davon können beispielsweise Musikschulen oder Sportvereine bezahlt werden. „Das ist auch für die Anbieterinnen und Anbieter – also den Sportverein oder die Musikschule – eine erhebliche Erleichterung“, freut sich Birkenfeld. Bisher mussten die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe von den Anbieterinnen und Anbietern mit den Behörden abgerechnet werden.

Anspruchsberechtigt sind nicht nur Kinder aus Familien, die auf Grundsicherung wie Arbeitslosengeld II oder Asylbewerberleistungen angewiesen sind. Auch Familien, die durch den Bezug des Kinderzuschlags oder von Wohngeld unterstützt werden, können die Leistungen nutzen. Damit sich die Neuerungen in Frankfurt bei den anspruchsberechtigten Eltern, in den Kitas, Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen jetzt schnell herum- sprechen, wurden Info-Flyer in verschiedenen Sprachen und ein Videoclip, der bereits über Postkarten und Swing Cards in U-Bahnen beworben wird, erstellt.
 
23. Juli 2019, 11.59 Uhr
hes
 
 
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