Gegen angeblich überhöhte Wasserpreise will das Land Hessen vorgehen. Dazu hat heute der Bundesgerichtshof ein Grundstzurteil verkündet. Das BGH gab dem land Hessen in seiner Entscheidung Recht. Demnach dürfen Kartellbehörden niedrigere Wasserpreise durchsetzen, können diese aber nicht rückwirkend geltend machen. Auslöser für die jurististische Entscheidung war ein Streit zwischen der Energie- und Wassergesellschaft enwag und dem Hessischen Wirtschaftsministerium. Letzteres hatte das Unternehmen zu Wasserpreissenkungen von 29 Prozent gezwungen. Die Wassergesellschaft, die größtenteils der Stadt Wetzlar gehört, hat sich dagegen gewehrt mit Verweis auf die besondere Situation der Stadt, die am Rande des Mittelgebirges auf schwierigem Wege das Wasser verteilen müsse. Hessen ist das erste Bundesland, das gegen überhöhte Wasserpreise vorgeht. Die Landeskartellbehörde hat bislang gegen neun Versorger Kartellverfahren eingeleitet und in drei Fällen Preissenkungen verfügt. Neben Wetzlar sind Unternehmen in Frankfurt und Kassel betroffen.