Schätzungen der Landesverwaltung in Wiesbaden zufolge kostet den Steuerzahler in Hessen die lange Übergangszeit vom alten zum neuen Landtag mehr als 750 000 Euro zusätzlich. Denn bis zur konstituierenden Sitzung am 5. April müssen nicht nur die bisherigen 110 Abgeordneten, sondern auch die 36 neu gewählten Abgeordneten bezahlt werden, erläuterte die Landtagsverwaltung in Wiesbaden.
Fast jeder dritte Platz im Wiesbadener Parlament ist neu besetzt und die Ansprüche der neuen Volksvertreter berechnen sich laut Abgeordnetengesetz ab dem Tag, an dem das offizielle amtliche Endergebnis verkündet wird. Diese Zusatzkosten belaufen sich nach Angaben der Verwaltung bis zum 5. April auf rund 515 000 Euro. Gleichzeitig haben die aus dem Amt scheidenden 36 Abgeordneten keinen Anspruch mehr auf die Zahlungen, dennoch werden sie noch bis Ende April bezahlt – macht noch mal 257 000 Euro.