Bei den Schüssen auf eine Flüchtlingsunterkunft in Dreieich Anfang 2016, bei dem ein Asylsuchender verletzt wurde, soll es sich um eine Adressverwechslung gehandelt haben. Dienstag fiel vor Gericht das Urteil.
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Anfang des vergangenen Jahres erschütterte die Meldung, dass Unbekannte sechs Schüsse auf die Fenster eines Flüchtlingsheims in Dreieich abgefeuert hätten. Schnell brachte man das Ereignis mit Fremdenfeindlichkeit in Verbindung, zumal ein 23-jähriger Asylbewerber bei dem Anschlag am Bein getroffen wurde. Es hätte tödlich enden können. Doch der Prozess vor dem Darmstädter Landgericht, der am Dienstag zu Ende gegangen ist, brachte ein ganz anderes Tatmotiv ans Licht. Er sorgte aber dennoch auch für die Verurteilung der drei Angeklagten, die damit hatten rechnen müssen, dass jemand durch die Schüsse verletzt oder gar getötet werden könnte.
Eigentlich hatte einer der Hauptverdächtigen einem Nebenbuhler nur mal eins auswischen wollen, ein weiterer Angeklagte hatte dazu eine Waffe besorgt. Zu dritt scheint man dann zum Flüchtlingsheim gefahren zu sein, weil zuvor eine falsche, aber ähnlich klingende, Adresse ins Navi eingeben worden war. In der Annahme, dass man sich nun vor dem Haus des Nebenbuhlers befände, wurden die Schüsse abgegeben. Während die Staatsanwaltschaft auf versuchten Mord plädierte, sah das Gericht letztlich nur den Tatumstand der fahrlässigen Körperverletzung gegeben. Die beiden Hauptangeklagten wurden daher zu drei Jahren und neun Monaten und zu dreieinhalb Jahren verurteilt, während der bei der Tat im Auto sitzende dritte Angeklagte mit einem Jahr auf Bewährung davonkam.