Einen hessischen Banker überfiel ein Sekundenschlaf. Er nickte auf der Tastatur ein und überwies so versehentlich 222 Millionen Euro. Für den Fehler wurde eine Angestellte verantwortlich gemacht und gekündigt: Diese klagte.
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Die folgende Geschichte ereignete sich schon am 2. April, doch weil es vor Gericht ging, kam die Story erst jetzt ans Tageslicht. Ein Banker sollte den Zahlungsbeleg eines Rentners in Höhe von 62,40 Euro in seinem Rechner überprüfen. Doch weil ihn die Müdigkeit packte, schlief er ein und sein Finger fiel auf die Ziffer Zwei der Tastatur. So entstand eine Überweisung von genau 222.222.222,22 Euro. Also, ein Betrag von 222,2 Millionen Euro. Das Kuriose: auch der zuständigen Sachbearbeiterin fiel der Fehler nicht auf. Aus diesem Grund erhielt die seit Jahrzehnten angestellte Frau die Kündigung. Daraufhin klagte sie beim Landesarbeitsgericht in Frankfurt. Danach nahm die Geschichte ihren Lauf.
Alles wurde publik und das Gericht urteilte, dass die Kündigung zu Unrecht geschehen sei. Die Begründung lautete: Die Frau habe einen schweren Fehler gemacht, aber für eine Entlassung reiche das nicht aus. Sie habe die Bank schließlich nicht vorsätzlich geschädigt. Außerdem teilte das Gericht mit, dass die Frau an dem besagten 2. April mehr als 800 Belege prüfen musste. Dafür brauchte sie nur wenige Sekunden, manchmal auch nur eine einzige. Dies zeige die hohe Arbeitsbelastung der Sachbearbeiterin. Die Millionenüberweisung wurde übrigens in einer systeminternen Prüfungsroutine gefunden und sofort storniert. Somit war der Rentner auch für kurze Zeit kein Millionär.