Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Revision gegen das Urteil im Steuerbetrugsprozess gegen Rechtsanwalt Michael W. vor dem Landgericht Darmstadt eingelegt. Wie Staatsanwalt Ger Neuber sagte, wolle die Behörde überprüfen lassen, ob die anfängliche Anklage wegen Einkommensteuerhinterziehung in Millionenhöhe im Lauf des Prozesses zu Recht fallengelassen wurde. Michael W. wurde vor einer Woche wegen Hinterziehung von Schenkungs- und Umsatzsteuer in Höhe von 1,1 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Ursprünglich war Michael W. wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,6 Millionen Euro angeklagt worden. Der Anwalt hatte zwischen 1999 und 2003 keine Steuererklärung abgegeben. Erst nachdem er angezeigt worden war, reichte er entsprechende Formulare nach.
Ob dies wie eine Selbstanzeige zu werten sei, sei fraglich, sagte Neuber. Die Staatsanwaltschaft wolle zur Klärung auch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten. Wegen vorgegebener Fristen habe sie jedoch bereits jetzt Revision einlegen müssen.
Der Fall W. sorgt seit Monaten für Schlagzeilen, weil Michael W.s steuerlich gemeinsam mit ihm veranlagte Ehefrau Karin Richterin am Hessischen Staatsgerichtshof ist. Sie legte dieses Amt nach der Urteilsverkündung nieder. Das Landgericht Darmstadt kritisierte in seinem Urteil auch die Rolle der zuständigen Finanzämter, die Michael W. nie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert hatten.