Polizeiliche Maßnahmen waren unverhältnismäßig

M31-Demonstrantin siegt vor dem Landgericht

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Neun Stunden wurde eine Teilnehmerin der M31-Demo 2012 von der Polizei festgehalten und ins Polizeipräsidium nach Wiesbaden gebracht. Das hätte auch schneller gehen können, befand nun das Landgericht.

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Dass die Frau bei der antikapitalistischen Demonstration generell kontrolliert wurde, beanstandet das Landgericht nicht. Die Art der Kontrolle sei allerdings unverhältnismäßig gewesen. Gegen 16.45 Uhr wurde die Frau am 31. März 2012 mit 456 weiteren Demo-Teilnehmern von der Polizei eingekesselt, weil aus diesem Bereich des Demozuges Flaschen und Steine auf Polizisten geworfen wurden. Ihren Ausweis musste die Frau aber erst gegen 22 Uhr das erste Mal vorzeigen. Anschließend wurde sie fotografiert und durchsucht. Damit sei die Feststellung der Personalien eigentlich schon beendet gewesen, befand das Gericht. Die Protestlerin hätte wieder auf freien Fuß gesetzt werden können. Die Polizei entschloss sich hingegen, sie gemeinsam mit 17 weiteren Demonstranten gegen 23 Uhr auf das Polizeipräsidium nach Wiesbaden zu bringen, um dort noch einmal ihren Ausweis zu kontrollieren. Die Frau wurde während der knapp neunstündigen Festsetzung durch die Polizei zwei Mal fotografiert, ebenso oft musste sie ihren Personalausweis vorzeigen, zwei Mal wurde sie körrperlich durchsucht. Um 1.30 Uhr des Folgetages durfte die Klägerin die Gefangenensammelstelle schließlich wieder verlassen.

Das Langericht verwies darauf, dass die Polizei gesetzlich verpflichtet ist, „Freheitsbeschränkungen auf das notwendige Maß zu beschränken“. Im Falle der klagenden Demo-Teilnehmerin sei dieses Maß überschritten worden. Die Rechtfertigung der Polizei, eine zügige Kontrolle der Personalien sei aus Kapzitätsgründen nicht möglich gewesen, ließ das Gericht nicht gelten. Es sei nicht ersichtlich, warum die Frau fünf Stunden warten musste, bis ihre Personalien ein erstes Mal aufgenommen wurden. Die Überführung ins Polizeipräsidium in Wiesbaden habe es zudem nicht bedurft. Ein Ermittlungsverfahren gegen die Demonstrantin war bereits am 22. August 2012 eingestellt worden. Die Polizeiaufnahmen der Demonstration zeigte lediglich männliche Teilnehmer, die Straftaten begangen haben.


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