Lübcke-Prozess

Prozessbeteiligte legen Revision ein

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Vor einer Woche wurde das Urteil im Lübcke-Prozess gesprochen. Neben der Bundesanwaltschaft, Markus H. und Stephan Ernst legte auch die Familie Lübcke am Mittwoch Revision ein. Sie will damit die Aufhebung des Freispruchs für Markus H. erreichen.

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Eine Woche nachdem das Urteil im Prozess um den Mord an Walter Lübcke verkündet wurde, haben sowohl die Bundesanwaltschaft und die Familie Lübcke als auch Markus H. und Stephan Ernst Revision eingelegt. Dies bestätigte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Mittwochnachmittag.

Kurz nach der Urteilsverkündung sagte der Anwalt der Familie Lübcke, das Urteil sei nicht überraschend, dennoch sei der Freispruch für Markus H. enttäuschend. Wie ein Sprecher der Familie am Mittwoch mitteilte, wolle man mit der Revision die Aufhebung des Freispruchs von Markus H. erreichen. Die Familie sei weiterhin davon überzeugt, dass H. den Mord an Walter Lübcke zumindest tatkräftig durch Vermittlung der Tatwaffe, jahrelange gemeinsame Schießübungen, gemeinschaftliches Auskundschaften der Fluchtmöglichkeiten am geplanten Tatort und manipulative psychische Beihilfe unterstützt hat und dies nachweisbar sei.

Die Familie sieht zahlreiche Indizien, die für eine Mitschuld von Markus H. sprächen: Der Anwalt der Familie, Holger Matt, wollte während des Prozesses Beweise zu Schmauchspuren am Tatort und zur Schützenposition vorlegen. Diese wurden vom Senat als bedeutungslos abgelehnt. Die Familie zieht daher Verfahrensfehler in Betracht.

Weitere Revisionen eingelegt

Auch die Bundesanwaltschaft hält an einer Mitschuld H.s fest und legte Anfang dieser Woche Revision ein. Bundesanwalt Dieter Killmer hatte bereits direkt nach der Urteilsverkündung Revision angekündigt. Killmer hatte für H. für eine Freiheitstrafe von neun Jahren und acht Monaten plädiert. Markus H., der zwar von einer Mitschuld an dem Mord an Walter Lübcke freigesprochen wurde, jedoch wegen eines Waffenverstoßes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, legte ebenfalls Revision ein.

Und auch Stephan Ernst legte Revision ein. Der Senat verurteilte Ernst im Fall Walter Lübcke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe; im Fall des irakischen Asylbewerbers Ahmed I. wurde er freigesprochen. Ernsts Verteidigung hatte im Fall Walter Lübcke auf Totschlag plädiert. Über die Revisionen entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Update, 4. Februar, 16.11 Uhr: Alexander Hoffmann, der Anwalt von Ahmed I., hat ebenfalls Revision eingelegt.


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