Klimaschutz

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Land Hessen

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Zusammen mit drei Jugendlichen und jungen Erwachsenen reicht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Verfassungsbeschwerde gegen das Land Hessen ein. Darin fordern sie ein Landesklimaschutzgesetz mit konkreten und schnell umsetzbaren Maßnahmen.

Laura Oehl /

„Hessen ist mein Zuhause. Aber ich habe Angst, dass ich hier keine Zukunft habe“, sagt Alena Hochstadt. Die 17-Jährige ist eine der drei Beschwerdeführer:innen, die in Vertretung für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Verfassungsbeschwerde gegen das Land Hessen einreichen. Mit der Beschwerde fordern sie die „gesetzliche Verankerung von verbindlichen Klimaschutzmaßnahmen“: konkrete und schnell umzusetzende Maßnahmen für den Klimaschutz.

Seit zwei Jahren organisiert Alena Hochstadt selbst Klimaschutz-Demonstrationen, sie ist Teil von „Fridays For Future“. Mit dem Staudinger-Kraftwerk in Großkrotzenburg habe sie ein Kohlekraftwerk genau neben ihrer ehemaligen Schule gehabt. Noch immer würden Wälder für Autobahnen zerstört und noch immer halte es die hessische Landesregierung nicht für nötig, ein Klimaschutzgesetz zu erlassen, so Hochstadt. „In sechseinhalb Jahren wird das CO2-Budget für Hessen aufgebraucht sein. Ich habe aber jetzt schon Angst, dass uns Fluten, Stürme, Dürren und andere von der Klimakatastrophe verstärkte Naturkatastrophen treffen werden“, sagt die 17-Jährige.

Gegen insgesamt fünf Landesregierungen legen die 16 Beschwerdeführer:innen gemeinsam mit der DUH Verfassungsbeschwerde ein. Neben Hessen sind das Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie alle hätten bisher kein Klimaschutzgesetz, „das dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz genügt“, so die DUH. 2017 wurde in Hessen der „Klimaschutzplan 2025“ verabschiedet, in dem Klimaschutzmaßnahmen für die Jahre 2020 bis 2025 aufgeführt sind. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, bis 2020 die Treibhausgasemissionen landesweit um 30 Prozent zu senken, das im vergangenen Jahr knapp verfehlt wurde. Im Juni dieses Jahres hat die SPD-Fraktion einen Gesetzesentwurf für ein Klimaschutzgesetz in den Landtag eingebracht. Weder der Klimaschutzplan noch der Gesetzesentwurf seien jedoch geeignet, „um die verfassungsrechtlichen Pflichten zum Klimaschutz zu erfüllen“, erklärt die DUH.

In dem Gesetz müsse stehen, was die einzelnen Länder jeweils leisten können, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger. Der Kohleausstieg sei zwar im Bundesgesetz verankert, „wenn das Thema nach der Bundestagswahl neu diskutiert wird, können sich die Länder im Bundesrat aber aktiv für einen früheren Ausstieg einsetzen.“ In Sachen Verkehr oder im baurechtlichen Bereich könnten die Länder aber auch selbst agieren. „Dachflächen von staatlichen Gebäuden werden im unteren einstelligen Prozentbereich für Photovoltaik genutzt. Das lässt sich schnell ändern“, sagt auch DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Und auch die Verteilung von Verkehrsflächen, beispielsweise mit mehr Radwegen oder verkehrsberuhigten Zonen, lasse sich in wenigen Monaten ändern. „So könnten relativ schnell große Mengen an CO2 eingespart werden“, so Resch.

In ihrer Beschwerde beziehen sich die Beschwerdeführer:innen und die DUH unter anderem auf den Bericht des Weltklimarates, der im August aufzeigte, dass der Klimawandel in den vergangenen Jahrzehnten extrem schnell vorangeschritten ist. Gerade in diesem Jahr seien die Folgen des Klimawandels durch den Bericht wie auch die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz deutlich, sagt Luca Salis, Beschwerdeführer in Sachsen-Anhalt. Bis die Verfassungsbeschwerde gegen Hessen und die weiteren vier Bundesländer jedoch Wirkung zeigt, könnte es noch dauern. Im Juli hatte die DUH bereits Beschwerde gegen Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eingereicht. Dabei werde sich laut Rechtsanwalt Klinger wohl erst Ende des Jahres etwas tun.

Laura Oehl
Laura Oehl
Jahrgang 1994, Studium der Musikwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt, Journalismus-Master an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seit Dezember 2020 beim JOURNAL FRANKFURT.
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