Hessische Eltern haben im vergangenen Jahr im bundesweiten Vergleich wenig Gebrauch vom sogenannten Kinderkrankengeld gemacht. Wie die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) am Montag in Frankfurt am Main mitteilte, wurde in fast 10 000 Fällen Kinderkrankengeld mit einem Gesamtvolumen von rund einer Million Euro beantragt. Dies bedeut, dass es im vergangenen Jahr in Hessen nur 27 Anträge auf Kinderkrankengeld je 1000 TK-Mitglieder gab. Damit liegt Hessen im Vergleich aller Bundesländer Platz elf. Mecklenburg-Vorpommern mit 158, Sachsen-Anhalt mit 145 und Brandenburg mit 142 Fällen je 1000 Mitglieder liegen vorne.
Voraussetzung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist, dass die Eltern selbst Anspruch auf Krankengeld haben. Das Kind muss in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, jünger als zwölf Jahre alt sein und im Haushalt darf niemand leben, der sich sonst um den Nachwuchs kümmern kann. Arbeitgeber seien generell dazu verpflichtet, Arbeitnehmer, die sich um den erkrankten Nachwuchs kümmern, für bis zu zehn Tage freizustellen und das Gehalt im vollen Umfang weiterzuzahlen, betonte eine TK-Sprecherin.