Frankfurt freut sich auf Offenbacher Umweltzone

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red /

Der Beschluss des Offenbacher Magistrats, eine Umweltzone einzuführen, findet in Frankfurt Beifall. Umweltdezernentin Manuela Rottmann (Foto) hofft, dass auch in der Nachbarstadt ab 2012 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette zugelassen sind und man damit praktisch (wenn auch nicht rechtlich) eine große gemeinsame Umweltzone hätte. "Es wäre schon etwas kurios, wenn an der Stadtgrenze unterschiedliche Schilder stünden", sagte Rottmann, "ohnehin wird es dank der Frankfurter Umweltzone auch in Offenbach nur noch wenige Fahrzeuge ganz ohne Plakette oder mit roter Plakette g eben." In Frankfurt haben seit 1. Januar nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette Einfahrt in das Gebiet innerhalb des Autobahnrings. Auch die Halter von Fahrzeugen mit gelber Plakette sollten nun schleunigst Partikelfilter einbauen lassen, sonst müssen sie ab 2012 "draußen" bleiben.

Manuela Rottmann lobte die Pläne ihrer Offenbacher Amtskollegin, Bürgermeisterin Birgit Simon, auch etwas gegen Stickoxide und Straßenverkehrslärm zu unternehmen. "Während Lärm ein lokales Problem ist, machen Stickoxide nicht an Stadtgrenzen halt. Der Verkehr im gesamten Ballungsraum trägt dazu bei, dass die Grenzwerte im gesamten Ballungsraum überschritten werden." Daher würde auch Frankfurt von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Lkw-Durchfahrverboten in Offenbach profitieren, sagte Rottmann: "Beide Städte haben dasselbe Ziel: ein verträglicher, flüssiger Verkehr mit geringeren schädlichen Nebenwirkungen."

Die Umweltdezernentin ist überzeugt davon, dass mit der Umweltzone ab 2012 der Feinstaub-Grenzwert der EU auch bei ungünstigen Winterwetterlagen eingehalten werden kann. An der Messstation Friedberger Landstraße gab es im laufenden Jahr bisher 21 Überschreitungstage. Davon gehen zwanzig auf das Konto von Verkehrsemissionen und Hausbrand, an einem Tag im April machte sich die Vulkanasche von Eyjafjallajökull bemerkbar. Nach EU-Vorgaben darf der Wert von fünfzig Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft an maximal 35 Tagen überschritten werden.
(pia)


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