Ermittlungen im hessischen Polizeiskandal

Beamter wegen Verdachts rassistischer Morddrohungen festgenommen

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Aufgrund des Verdachts, an den rassistischen Morddrohungen gegen die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz beteiligt gewesen zu sein, wurde ein Polizist des 1. Polizeireviers vorübergehend festgenommen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen weiter.

jh /

Es gibt Neuigkeiten in den Ermittlungen zum hessischen Polizeiskandal: Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf Anfrage mitteilte, laufen derzeit Ermittlungen gegen einen Polizisten des 1. Polizeireviers wegen Bedrohung und Volksverhetzung. Es besteht der Verdacht, dass er an den rassistischen Morddrohungen gegen die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz beteiligt war. Der Beamte wurde vom Dienst suspendiert. Vorübergehend wurde er festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Inzwischen wurde er jedoch aus der Haft entlassen, berichtet die Staatsanwaltschaft. Außerdem wurde die Wohnung des Beamten von Ermittlern durchsucht. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden mehrere Datenträger sichergestellt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen weiter.

Drohbriefe an Anwältin

Die Polizei Frankfurt stand in der Vergangenheit mehrmals wegen Vorwürfen rechtsextremistischer Tendenzen im Mittelpunkt. Im Dezember vergangenen Jahres stellte sich heraus, dass sich mehrere Beamte des 1. Polizeireviers rechtsextremistische Bilder, Videos und Texte über einen Messengerdienst zugeschickt haben. Der eingeschaltete Staatsschutz nahm daraufhin die Ermittlungen wegen Volksverhetzung und „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ auf. Eine Woche später dann der nächste Skandal: Die beschuldigten Beamten stehen im Verdacht, an einem Drohschreiben an die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz beteiligt gewesen zu sein. Die Anwältin hat bereits im August 2018 ein Fax erhalten, in dem sie und ihre Tochter massiv bedroht wurden und welches mit „NSU 2.0“ unterschrieben wurde. Durch die Anzeige von Basay-Yildiz wurde der Inhalt des Gruppenchats bekannt. Die persönlichen Daten der Anwältin wurden vom Server des 1. Polizeireviers aus der Polizeidatenbank abgerufen – ohne, dass ein konkreter Anlass erkennbar war.


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