Entscheidung des OLG

Gäfgen darf Schmerzensgeld behalten

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Magnus Gäfgen, der Mörder von Jakob von Metzler, darf die 3.000 Euro Schmerzensgeld behalten, die er wegen der Androhung von Folter vom Land Hessen bekommt, entschied das Frankfurter Oberlandesgericht.

mim /

3.000 Schmerzensgeld hatte Magnus Gäfgen, der Mörder von Jakob von Metzler, bekommen, weil Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit ihm 2002 auf der Suche nach Jakob auf Anweisung des damaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, Folter androhte, in der Hoffnung, den Jungen noch lebend zu finden.

Nun erhob Gäfgens Insolvenzverwalter Anspruch auf die Summe, die Gäfgen im Oktober letzten Jahres vom Frankfurter Oberlandesgericht zugesprochen bekommen hatte und die derzeit beim Amtsgericht hinterlegt ist. Das Amtsgericht wies den Antrag des Insolvenzverwalters ab, wie der zuständige Richter am Montag sagte und damit einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“ bestätigte. Das Amtsgericht stützte sich mit seiner Entscheidung auf die Auffassung des Oberlandesgerichtes, dass die Schadensersatzzahlung unpfändbar sei und daher nicht zur Insolvenzmasse zähle. Gäfgen hatte im Gefängnis Privatinsolvenz beantragt. Im Dezember waren ihm nach Angaben der "Frankfurter Rundschau" wie bei einer Privatinsolvenz vorgesehen, seine restlichen Schulden erlassen worden.

Noch ist das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichtes jedoch nicht rechtskräftig. Der Insolvenzverwalter kann bei einer Höheren Instanz zu verhindern versuchen, dass Gäfgen die beim Amtsgericht hinterlegten 3000 Euro bekommt.


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