Auch Grüne wollen mehr direkte Demokratie

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red /

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzt sich dafür ein, dass hessischen Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft mehr politisches Mitspracherecht zugestanden wird. Durch eine Verfassungsänderung wollen sie das Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheide vereinfachen. Rein formal gesehen ist die hessische Verfassung nämlich eine Volksverfassung. Trotzdem ist es in den letzten 60 Jahren nicht ein einziges Mal gelungen, einen Gesetzesentwurf auf diesem Wege in den Landtag einzubringen. Der Grund hierfür liegt den Grünen zufolge in den schier unüberwindbaren Hürden, die der Gesetzgeber für das Zustandekommen von Volksbegehren und Volksentscheids aufstellt.


„Nach der Verfassung kommt ein Volksbegehren - also ein Antrag an den Landtag, einen Gesetzentwurf zu verabschieden - nur zustande, wenn ein Fünftel der Wahlberechtigten dies mit seiner Unterschrift unterstützt. Dies wollen wir auf höchstens ein Zehntel der Wahlberechtigten absenken. Das wären immer noch 437.000 Menschen“, erklärt Andreas Jürgens, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion.


Auch die Frankfurter Landtagsabgeordnete der FDP, Nicola Beer hatte sich in der vergangenen Woche für mehr direkte Demokratie in Hessen ausgesprochen. Sie kritisierte das Unterschriftenquorum für die Zulassung eines Volksbegehrens als entschieden zu hoch. Auch sei die 14-Tage-Frist, die der Gesetzgeber für eine Eintragung in die, für ein Volksbegehren erforderlichen Eintragungslisten vorsieht, unzureichend. Die Abgeordnete verlangt eine Aufstockung auf insgesamt drei Monate.


Die Grünen gehen noch weiter und wollen das Volksbegehren in Zukunft sogar zur Grundlage einer generellen Verfassungsänderung aufwerten. Auch Volksinitiativen, die dem Landtag ihre Anliegen unterbreiten, ohne zuvor den zeitraubenden Umweg über ausformulierte Gesetzesentwürfe gehen zu müssen, hält die Partei für sinnvoll. Gleich nach der politischen Sommerpause sollen die Vorschläge im Landtag diskutiert werden.


Text: Denise Freidank


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