Von der Sharia zum deutschen Grundgesetz heißt es nun für den Angeklagten Abdelkarim E. und seine Lebensgefährtin Angelique Shira H. Das Oberlandesgerichts Frankfurt hat gegen die mutmaßlichen IS-Kämpfer ein Verfahren eröffnet.
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Im September 2013 soll der 30-jährige Abdelkarim E. sich in Syrien bei einer „islamistisch-jihadistischen“ Gruppe aufgehalten haben. Dort soll er unter anderem eine Ausbildung im Umgang mit Schusswaffen erhalten haben. Nach Angaben des Oberlandesgerichts Frankfurt befanden sich in seinem Besitz neben Handgranaten auch ein Sturmgewehr, mit dem er sich an Kampfhandlungen beteiligt haben soll. Als Ziel der Gruppierung gilt es, den Machthaber Bashar al-Assad zu stürzen und einen Staat nach den Gesetzen der Sharia aufzubauen.
Seiner Lebensgefährtin Angelique Shira H. soll Abdelkarim E. Anfang Februar 2014 in Gaziantep in der Türkei eine Rohrbombe gegeben haben. Sie versuchte die Bombe in einem Flugzeug nach Deutschland zu schmuggeln, die türkischen Behörden entdeckten sie aber und verhafteten Angelique Shira H. Einen Tag später wurde der deutsche Staatsbürger Abdelkarim E. in Ankara festgenommen. Am 25. Februar wurde er nach Deutschland abgeschoben.
Nach Ermittlung des Oberlandesgerichts waren beide Mitglieder der Terrormiliz Islamischen Staat. Grundlage für die Erkenntnisse sollen Personalakten gewesen sein, die der IS offenbar von seinen Kämpfern angefertigt hat. Den Angeklagten wird nun vorgeworfen, sie habe sich der Mitgliedschaft und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gemacht. Dazu kommen Verstöße gegen das Waffengesetz. Abdelkarim E. wird zudem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.