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Grünes Frankfurt
Neue Satzung verbietet Schottergärten
Die Stadt macht beim Thema Flächenversiegelung ernst. Eine neue Satzung schreibt bei Neu- und Umbauten für Grundstücke, Fassaden und Dächer Begrünungen vor.
Seit 10. Mai gilt in ganz Frankfurt eine neue Freiraumsatzung für alle Neu- und Umbauten von Grundstücken und Gebäuden. Diese sieht vor, dass Grundstücksfreiflächen zu begrünen sind, und verbietet gleichzeitig das Anlegen von Schotter- oder Kiesgärten sowie Abdeckungen mit Vlies, Folien und Ähnlichem. Zulässig befestigte Flächen müssen überdies aus Materialien bestehen, die sich nicht so stark aufheizen bei Sonneneinstrahlung.
Stellplätze sollen ausreichend beschattet werden, indem ein standortgerechter Laubbaum gepflanzt wird. Auch sollen Dächer mit 20 Grad Neigung von Garagen, Carports und Nebenbauten begrünt werden. Eine Verbindung der Begrünung mit Solaranlagen ist zulässig. Gleiches gilt für sonstige Dächer von Häusern. Sollte die Dachbegrünung nur mit wesentlichen statischen Änderungen möglich sein, können auch ersatzweise ein Laubbaum oder Sträucher auf dem Baugrundstück angepflanzt werden.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro
Die Satzung regelt ebenso die Gestaltung von Außenwänden und Fassaden. Diese sind ab einer Höhe von drei Metern zu mindestens 50 Prozent zu begrünen. Abweichungen davon sind möglich, wenn stattdessen ein Laubbaum oder Sträucher gepflanzt werden. Bei einer rein energetischen Sanierung muss keine Fassadenbegrünung vorgenommen werden.
Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro rechnen. Die neue Satzung gilt indes aber nur für Neu- und Umbauten. Das heißt, dass bestehende Gebäude nicht nachgebessert werden müssen.
Satzung soll Frankfurt klimaresistenter machen
Klimadezernentin Rosemarie Heilig (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in der Satzung einen wichtigen Beitrag, um die Stadt klimaresistenter zu machen. „Wie stark sich die Stadt aufheizen kann, haben wir in den drei zurückliegenden Dürresommern erlebt, und wir waren froh über jede grüne Insel, jeden begrünten Vorgarten oder beschattete Hauswand. Die Freiraum- und Gestaltungssatzung hilft uns nun, unsere Stadt klimaresistent zu gestalten, denn solche Hitze-Sommer werden wir öfter und vermutlich noch unerträglicher erleben“, sagt sie.
Auch vor Starkregenereignissen werde die Satzung schützen, da sie der zunehmenden Versiegelung von Flächen vorbeuge. Andreas Mulch vom Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum sieht darin auch eine Chance, „insektenfreundliche Bepflanzung und vertikale Begrünung mit intelligenter Stadtplanung ineinandergreifen“ zu lassen. „So entstehen enorme Chancen den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht zu werden“. Weitere Informationen zur Satzung erhalten Sie hier.
Stellplätze sollen ausreichend beschattet werden, indem ein standortgerechter Laubbaum gepflanzt wird. Auch sollen Dächer mit 20 Grad Neigung von Garagen, Carports und Nebenbauten begrünt werden. Eine Verbindung der Begrünung mit Solaranlagen ist zulässig. Gleiches gilt für sonstige Dächer von Häusern. Sollte die Dachbegrünung nur mit wesentlichen statischen Änderungen möglich sein, können auch ersatzweise ein Laubbaum oder Sträucher auf dem Baugrundstück angepflanzt werden.
Die Satzung regelt ebenso die Gestaltung von Außenwänden und Fassaden. Diese sind ab einer Höhe von drei Metern zu mindestens 50 Prozent zu begrünen. Abweichungen davon sind möglich, wenn stattdessen ein Laubbaum oder Sträucher gepflanzt werden. Bei einer rein energetischen Sanierung muss keine Fassadenbegrünung vorgenommen werden.
Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro rechnen. Die neue Satzung gilt indes aber nur für Neu- und Umbauten. Das heißt, dass bestehende Gebäude nicht nachgebessert werden müssen.
Satzung soll Frankfurt klimaresistenter machen
Klimadezernentin Rosemarie Heilig (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in der Satzung einen wichtigen Beitrag, um die Stadt klimaresistenter zu machen. „Wie stark sich die Stadt aufheizen kann, haben wir in den drei zurückliegenden Dürresommern erlebt, und wir waren froh über jede grüne Insel, jeden begrünten Vorgarten oder beschattete Hauswand. Die Freiraum- und Gestaltungssatzung hilft uns nun, unsere Stadt klimaresistent zu gestalten, denn solche Hitze-Sommer werden wir öfter und vermutlich noch unerträglicher erleben“, sagt sie.
Auch vor Starkregenereignissen werde die Satzung schützen, da sie der zunehmenden Versiegelung von Flächen vorbeuge. Andreas Mulch vom Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum sieht darin auch eine Chance, „insektenfreundliche Bepflanzung und vertikale Begrünung mit intelligenter Stadtplanung ineinandergreifen“ zu lassen. „So entstehen enorme Chancen den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht zu werden“. Weitere Informationen zur Satzung erhalten Sie hier.
24. Mai 2023, 11.47 Uhr
Till Geginat
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Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
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