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Petra Roth: Veto zum Flughafenausbau?
Wieder mal gibt es Diskussionen um das Großprojekt „Flughafenausbau“. Bei vereinbarter Enthaltung der schwarz-grünen Koalition stimmte in der Nacht zum Freitag eine Mehrheit im Stadtparlament für Einwendungen gegen den Flughafenausbau. Gründe dafür sind nach FAG-Fraktionschef Rainer Rahn falsche Rechtsgrundlagen bei der Berechnung der Lärmbelastung durch Fraport und fehlerhafte finanzielle Abwägungen der Alternativen für die geplante Nordwestbahn. Indessen behält sich Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) bis Montag ihr Vetorecht gegen die Einwendungen vor und will ihre endgültige Stellungnahme am Montag per Boten zum Regierungspräsidium bringen lassen. An diesem Tag läuft auch die Einwendungsfrist ab.
Nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Klaus Oesterling würde durch eine solche Schwächung der städtischen Verhandlungsposition ein erheblicher materieller Schaden entstehen. Nur mit einer weiterhin möglichen Klage könnten gegenüber Fraport zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen durchgesetzt werden.
Petra Roth will das Wochenende nutzen, um mit den städtischen Juristen zu beraten, ob sie ihr Veto einreichen werde - ein Recht, dass ihr als Stadtoberhaupt selbstverständlich zustehe. Die Opposition will prüfen lassen, inwieweit die Oberbürgermeisterin für den entstehenden Schaden persönlich in Regress zu nehmen sei, wenn diese mit ihrem Veto die beschlossenen Einwendungen verhindere.
Nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Klaus Oesterling würde durch eine solche Schwächung der städtischen Verhandlungsposition ein erheblicher materieller Schaden entstehen. Nur mit einer weiterhin möglichen Klage könnten gegenüber Fraport zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen durchgesetzt werden.
Petra Roth will das Wochenende nutzen, um mit den städtischen Juristen zu beraten, ob sie ihr Veto einreichen werde - ein Recht, dass ihr als Stadtoberhaupt selbstverständlich zustehe. Die Opposition will prüfen lassen, inwieweit die Oberbürgermeisterin für den entstehenden Schaden persönlich in Regress zu nehmen sei, wenn diese mit ihrem Veto die beschlossenen Einwendungen verhindere.
Text: jow, Foto: CDU Frankfurt
4. Mai 2007, 11.31 Uhr
red
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