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Foto: Adobe Stock/GaToR-GFX
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Nach Landtags-Debatte

NSU-Akten bleiben unter Verschluss

Die NSU-Akten in Hessen bleiben weiterhin geheim. Eine entsprechende Petition wurde am Mittwoch im Landtag mit schwarz-grüner Mehrheit abgewiesen. Dabei verwies die Landesregierung auch auf die Gefahren, die eine Veröffentlichung mit sich bringen könnte.
Die hessischen NSU-Akten bleiben weiter unter Verschluss. Nach einer Debatte im Landtag stimmten die Abgeordneten mit schwarz-grüner Mehrheit gegen die Veröffentlichung der als geheim eingestuften Akten, die für 30 Jahre für die Öffentlichkeit unzugänglich bleiben sollen. Ausgangspunkt war eine Petition, in der mehr als 130 000 Menschen die Freigabe fordern. Bereits vergangene Woche war die Petition im hessischen Petitionsausschuss durch die Stimmen-Mehrheit von CDU und Grünen abgelehnt worden; nun stimmten sie auch im Landtag dagegen – und sorgten für Unverständnis bei der Opposition.

Mit der Forderung nach einer Freigabe der Akten zielt die Petition vor allem auf die Kontrolle der Geheimdienste durch die Öffentlichkeit und die vollständige Aufklärung der NSU-Morde ab. Zudem vermuten die Petent:innen einen Zusammenhang mit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. In den Berichten, deren Veröffentlichung in der Petition gefordert werden, soll es auch um Versäumnisse und Fehler des Verfassungsschutzes gehen.

„Wahrung der Persönlichkeitsrechte“

„Wir verstehen das Anliegen der Petent:innen“, sagte Grünen-Fraktionsvorsitzender Mathias Wagner bereits nach der Entscheidung des Petitionsausschusses. „Der Wunsch nach Veröffentlichung von als geheim eingestuften Unterlagen wirft jedoch grundsätzliche Fragen auf – in Bezug auf rechtliche Aspekte, die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von unbeteiligten Dritten und nicht zuletzt in Bezug auf den Schutz von Informant:innen über die rechte Szene – im Extremfall sogar in Bezug auf den Schutz von deren Leib und Leben.“ Man dürfe mit der Veröffentlichung der Akten nicht den Kampf gegen verfassungsfeindliche Aktivitäten erschweren, so Wagner zur Landtagsdebatte am Mittwoch. Denn mit einer Veröffentlichung der Akten hätten auch „Verfassungsfeinde“ Zugriff darauf. Dass diese Kenntnis über die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes oder der Polizei erlangen, wolle man vermeiden, hieß es vonseiten der Regierungsparteien.

Die Landesregierung verweist zudem darauf, dass die parlamentarische Kontrolle der Akten gegeben gewesen wäre und immer noch sei. Im Untersuchungsausschuss zum NSU hätten die Parteien Zugriff auf die entsprechenden Akten gehabt; auch im Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke sei dies nun der Fall. Zum Prozess um den Lübcke-Mord seien sie auch dem Generalbundesanwalt vorgelegt worden. Die Grünen im Landtag verwiesen zudem darauf, dass eine Veröffentlichung von Informationen aus den NSU-Akten noch nicht vollends ausgeschlossen sei. „Die Petition ist entgegen anderer Behauptungen nicht abgelehnt. Wir wollen nach Wegen suchen, in welcher Form dem Informationsbedürfnis über den Inhalt der Akten nachgekommen werden kann“, so Mathias Wagner.

SPD: „Aufklärung rückt in weite Ferne“

Vonseiten der Opposition gab es Kritik an der Entscheidung gegen die Veröffentlichung der Akten. „Vor lauter Koalitionsdisziplin werft ihr echt alle eure Überzeugungen über Bord. Seid wenigstens so ehrlich und sagt: Koalitionsdisziplin ist uns wichtiger als Transparenz“, schrieb der SPD-Landtagsabgeordnete Tobias Eckert in Richtung der Grünen auf Twitter. Mit der Entscheidung gegen die Freigabe der NSU-Akten würden Aufklärung und Transparenz in weite Ferne rücken, so die SPD.

In einem eigenen Antrag hatte auch die AfD die Freigabe der Akten gefordert. Linken-Fraktionsvorsitzende Janine Wissler, selbst Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses, erinnerte daran, dass der betroffene Bericht bereits damals erschütternde Erkenntnisse geliefert habe. „Hessen hat ein Problem mit rechter Gewalt und dem Umgang des Staates damit“, so Wissler. „Die nicht abreißenden Skandale haben ein tiefes Misstrauen in der Zivilgesellschaft verursacht. Eine Aufklärung hinter verschlossenen Türen ist keine Aufklärung.“
 
20. Mai 2021, 11.44 Uhr
loe
 
 
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