Gibson-Prozess

Das Urteil gegen die Gibson-Schläger kommt pünktlich zum fünfjährigen Bestehen des Clubs

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Im Prozess um die tödliche Schlägerei in der Diskothek „Gibson“ wurden am Freitagvormittag die Schlussplädoyers gehalten. Dabei plädierte der Anwalt des Hauptangeklagten für einen Freispruch. Das Urteil soll Ende April fallen.

Sadaf Sharaf /

Nach fast zwei Jahren rückt nun das Urteil über die Gibson-Schlägerei immer näher. Der Zeitpunkt ist pikant: Am 28. April soll das Urteil über die tödliche Auseinandersetzung in der Diskothek Gibson gefällt werden – am Tag drauf will der Club sein fünfjähriges Bestehen feiern.

Auf der Anklagebank saßen Murat Ö. (39) als Hauptangeklagter und Jonas S. (31) und Sertan O. (26) als Nebenangeklagte. In der Nacht vom 25. Mai 2015 kam es zwischen den genannten zu einer Rangelei, bei der ein 41-jähriger Mann aus Mainz fiel und später starb. Den entscheidenden Schlag soll dabei der 39-Jährige Murat Ö. abgegeben haben – dieser weist jede Schuld von sich. Er behauptet, er habe das Opfer höchstens touchiert und Jonas S. solle dem Opfer den Schlag verpasst haben. Die beiden Nebenangeklagten geben zwar zu, in einer Schlägerei verwickelt gewesen zu sein, jedoch soll es hierbei um einen anderen Gast und nicht um den Verstorbenen gegangen sein. Unklar bleiben auch die Verbindungen zu der Box-Vereinigung "Die Osmanen" – und die Frage, wie es die schweren Jungs an der Tür des Clubs vorbeischafften.

Die Anwälte der Angeklagten hielten nun am Freitagvormittag ihre Schlussplädoyers: Der Anwalt des Hauptangeklagten forderte Freispruch für den 39-Jährigen. Zwar würde Murat Ö. sich durch sein Äußeres schlecht vor Gericht verkaufen, dennoch solle das Schwurgericht ohne Vorbehalte das Urteil fällen und die Beweislage als Fundament nehmen.

Die Anwälte von Sertan O. und Jonas S. forderten für ihre Mandanten, ein einfaches Urteil wegen Körperverletzung.


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