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Frankfurts Schulen bekommen 97,42 Millionen Euro
Die Stadt Frankfurt am Main kann aus dem Sonderinvestitionsprogramm „Schul- und Hochschulbau“ der Hessischen Landesregierung 97,42 Millionen Euro abrufen, um im Jahr 2009 in die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau ihrer Schulen zu investieren. Dies gab Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU, Foto) heute in Wiesbaden bekannt. Damit erfüllt sich die Hoffnung von Frankfurts Kämmerer Uwe Becker (CDU), an den landesweit insgesamt 1,7 Milliarden Euro beteiligt zu werden (wir berichteten gestern).
„Die Stadt Frankfurt kann nun in konkrete Planungen einsteigen, wie sie die 97,42 Millionen Euro für ihre Schulen nutzen und welche Projekte er bis Ende März 2009 anmelden will“, erklärte Weimar. Er hob nochmals das Ziel des Investitionsprogramm hervor: „Wir wollen im Schulbaubereich zusätzliche Projekte anstoßen beziehungsweise vorziehen und nicht bereits geplante Vorhaben lediglich günstiger finanzieren. Daher gilt das Investitionsprogramm auch nur für Projekte, die nicht bereits in 2009 zur Ausführung kommen sollen.“
Das Vorschaltgesetz, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Investitionsprogramm schafft, solle bereits in der ersten Sitzung des neuen Landtags am 5. Februar 2009 eingebracht werden. Nach dem Landtagsbeschluss sei die Landesregierung ermächtigt, das Programm finanzieren zu können. Dann könnten die Bildungsträger bis zum 31. März verbindliche Anmeldungen für das Sonderinvestitionsprogramm unter Nachweis der zeitnahen Realisierbarkeit einreichen.
Quelle: HMdF, Foto: wiki
„Die Stadt Frankfurt kann nun in konkrete Planungen einsteigen, wie sie die 97,42 Millionen Euro für ihre Schulen nutzen und welche Projekte er bis Ende März 2009 anmelden will“, erklärte Weimar. Er hob nochmals das Ziel des Investitionsprogramm hervor: „Wir wollen im Schulbaubereich zusätzliche Projekte anstoßen beziehungsweise vorziehen und nicht bereits geplante Vorhaben lediglich günstiger finanzieren. Daher gilt das Investitionsprogramm auch nur für Projekte, die nicht bereits in 2009 zur Ausführung kommen sollen.“
Das Vorschaltgesetz, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Investitionsprogramm schafft, solle bereits in der ersten Sitzung des neuen Landtags am 5. Februar 2009 eingebracht werden. Nach dem Landtagsbeschluss sei die Landesregierung ermächtigt, das Programm finanzieren zu können. Dann könnten die Bildungsträger bis zum 31. März verbindliche Anmeldungen für das Sonderinvestitionsprogramm unter Nachweis der zeitnahen Realisierbarkeit einreichen.
Quelle: HMdF, Foto: wiki
18. Dezember 2008, 14.50 Uhr
red
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