Ehrenamt

Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode gesucht

Favorisieren Teilen Teilen

Derzeit werden 1500 Frankfurter gesucht, die als Schöffe am Amts- und Landgericht zum Einsatz kommen wollen. Im Sommer soll die Stadtverordnetenversammlung über die Schöffenvorschlagsliste entscheiden.

sfk /

Aktuell werden rund 1500 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Frankfurt gesucht, die ehrenamtlich als Schöffin oder Schöffe am Amts- oder Landgericht zum Einsatz kommen wollen. Laut Stadt laufen aktuell die Vorbereitungen zur Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste für die anstehende Amtsperiode 2024 bis 2028 in der Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen. Bis zum 6. April werden noch Bewerbungen entgegengenommen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen dabei ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Hinzu kommt, dass die Bewerbenden die deutsche Staatsangehörigkeit haben und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Menschen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder in Vermögensverfall geraten sind, sind von der Wahl ausgeschlossen, heißt es vonseiten der Stadt.

Frankfurt sucht Schöffen im Ehrenamt

Die entstehenden Auslagen wie etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfall, die durch die Teilnahme an den Verhandlungen entstehen, werden nach den gesetzlichen Vorgaben erstattet. Die Arbeitgeber von Schöffinnen und Schöffen sind dazu verpflichtet, die Teilnahme an den Verhandlungsterminen zu ermöglichen, teilt die Stadt mit.

Im kommenden Sommer soll die Schöffenvorschlagsliste von der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden. Diese Liste soll mindestens doppelt so viele Bewerbungen enthalten, wie später an Schöffinnen und Schöffen am Amts- und Landgericht benötigt werden. Dies sei eine gesetzliche Vorgabe. Die Berufung zur Schöffin oder zum Schöffen soll im Herbst diesen Jahres erfolgen, teilt die Stadt mit.

Schöffen brauchen keine juristischen Vorkenntnisse

Juristische Vorkenntnisse seien für die Schöffinnen und Schöffen laut Stadträtin Eileen O’Sullivan nicht nötig. Vielmehr sei ein hohes Maß an unparteilichem und verantwortungsvollem Urteilsvermögen vonnöten. „Schöffinnen und Schöffen sind ein wichtiger Bestandteil der Strafjustiz. Sie bringen ihre vielfältige Lebens- und Berufserfahrung ein und haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung. Diese Art von Mitwirkung ist im demokratischen Rechtsstaat Ausdruck von Verantwortungsbereitschaft und Solidarität mit unserem Gemeinwesen“, sagt O’Sullivan.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl gibt es auf der Website der Stadt, in der Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmung des Bürgeramt, per Mail an schoeffen@stadt-frankfurt.de sowie telefonisch unter der 069/21230003.


Anzeige
Anzeige

Mehr Stadtleben-News

Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kalender

Anzeige