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Drohschreiben

„NSU 2.0“: Anklage gegen 53-Jährigen aus Berlin

Im Mai hat das Landeskriminalamt im Fall der „NSU 2.0“-Drohschreiben einen 53-Jährigen in Berlin festgenommen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben. Laut Behörde habe sich der Verdacht, dass Polizeibeamte an den Schreiben beteiligt sind, nicht erhärtet.
Im Fall der „NSU 2.0“-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 53-jährigen Tatverdächtigen erhoben, der im Mai in Berlin festgenommen wurde. Er soll zwischen August 2018 und März 2021 insgesamt 116 selbst verfasste Drohschreiben per E-Mail, SMS und Fax unter Verwendung eines TOR-Browsers online verschickt und dabei regelmäßig die Grußformel „Heil Hitler“ verwendet haben. Dabei habe er sich selbst meist „SS-Obersturmbannführer“ genannt. Adressiert waren die Schreiben an Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen und enthielten zahlreiche rassistische Beleidigungen sowie Bedrohungen.

In mehreren Drohnachrichten soll der 53 Jahre alte Mann laut Staatsanwaltschaft „zur Verstärkung der Drohwirkung“ personenbezogene und zum Teil nicht frei zugängliche Daten genannt haben – diese Schreiben richteten sich alle an Frauen. Betroffen waren unter anderem die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız und die Linken-Politikerin Janine Wissler. Lange hielt sich die Vermutung, die Drohschreiben würden von einer Person der hessischen Polizei verschickt werden; in mehreren Fällen wurden die in den Nachrichten angegebenen Daten zuvor an Polizeicomputern abgefragt. Dies habe sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Die Behörde geht davon aus, dass der Angeklagte die Daten erhalten hat, indem er vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein.

Wie die Behörde am Donnerstagmorgen mitteilte, umfasst die Anklageschrift 120 Seiten. Darin werden dem 53-Jährigen neben 67 Fällen der Beleidigung versuchte Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.
 
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28. Oktober 2021, 10.17 Uhr
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