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An Adventssonntagen müssen Geschäfte geschlossen bleiben

Das Bundesverfassungsgericht hat der Ladenöffnung an Sonntagen Grenzen gesetzt. Mit seiner am Dienstag verkündeten Entscheidung erklärte es die vier verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin für grundgesetzwidrig. Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass vom verfassungsmäßig garantierten Schutz der Sonntagsruhe nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Damit hatte eine Klage der evangelischen und der katholischen Kirche in wesentlichen Teilen Erfolg.

Das Gericht lässt dem Berliner Senat aber bis 2010 Zeit zu einer Neuregelung. An den drei ausstehenden Adventssonntagen des laufenden Jahres dürfen die Geschäfte in der Hauptstadt noch einmal zwischen 13.00 und 20.00 Uhr geöffnet sein. Der Berliner Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) kritisierte das Urteil als «unzeitgemäß» und warf den Karlsruher Richtern eine Bevorzugung der christlichen Kirchen vor. Verbrauchersenatorin Katrin Lompscher (Linke) kündigte einen Dialog mit Wirtschaft, Kirchen und Gewerkschaften über die jetzt fällige Gesetzesänderung an. Der Erste Senat unter Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier begründete seine Entscheidung vor allem mit dem vom Grundgesetz garantierten Schutz der Sonntagsruhe, aber auch dem Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die acht beteiligten Verfassungsrichter kamen laut Papier mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass die Berliner Ladenschlusszeiten keinen hinreichenden Schutz der Sonntage und der kirchlichen Feiertage gewährleisten. Um eine Verkaufsöffnung an diesen Tagen als Ausnahme zu rechtfertigen, reichten bloße wirtschaftliche Umsatzinteressen der Geschäfte und alltägliche Erwerbsinteressen der potenziellen Käufer grundsätzlich nicht aus.
Das Berliner Ladenschlussgesetz geht deutlich über die Regelungen anderer Bundesländer hinaus und lässt verkaufsoffene Sonntage bis zu zehn Mal im Jahr zu, darunter an allen vier Adventswochenenden. Das Bundesverfassungsgericht stieß sich nicht an der vergleichsweise hohen Zahl.

In Hessen sind nur vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr erlaubt, an Adventssonntagen müssen die Geschäfte geschlossen bleiben.
 
2. Dezember 2009, 08.30 Uhr
Alanine
 
 
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