Die CDU im Römer will das Rauchen auf Spielplätzen verbieten lassen und Verstöße mit Geldbußen ahnden. Schilder sollen auf das Verbot hinweisen, die Stadtpolizei soll darauf achten, dass es eingehalten wird.
Lukas Gedziorowski /
Das Trinken von Alkohol auf Spielplätzen ist schon lange verboten. Oder auch nicht, denn das Verbot steht in der Polizeiverordnung - und ob die wegen einer Formalität noch gültig ist, darüber wird gerade gestritten. Das Rauchen auf Spielplätzen ist jedoch nicht geregelt. Nun fordert die CDU im Römer, auch Zigaretten in der Nähe von Sandkasten, Rutsche und Schaukel zu verbieten.
„Rauchen auf Spielplätzen ist für uns ein Verhalten, das nicht länger hingenommen werden darf“, sagt die CDU-Stadtverordnete Eva-Maria Lang. „Kleinkinder neigen in ihrer Neugierde dazu, Dinge in den Mund zu nehmen, auch herumliegende Zigarettenkippen. Abgesehen von dem schädlichen Qualm bedeutet das Verschlucken solcher Glimmstängel aufgrund der toxischen und krebserregenden Inhaltsstoffe durchaus Lebensgefahr für die Kinder. Die Raucherei auf Spielplätzen muss deshalb ein Ende haben.“
Lang argumentiert nicht nur mit dem Alkoholverbot, aus dem ein Rachverbot die logische Konsequenz wäre, sondern auch mit einer kostenintensiven Sandreinigung. Schließlich hätten Erwachsene auch Vorbildfunktion. Durchgesetzt werden soll das Verbot mit Hinweisschildern und Streifen der Stadtpolizei.
Der Vorstoß ist nicht neu: Lang hat bereits als Kinderbeauftragte im Ortsbeirat 5 (Sachsenhausen) ein solches Verbot gefordert, im Jahr 2012 versuchte der Ortsbeirat 1 (Innenstadt) sein Glück mit der Idee - doch beide Male blieben die Anregungen erfolglos. Vor zwei Jahren hatte Stephan Heldmann, der Leiter des Grünflächenamts argumentiert, dass er ein Verbot für wenig sinnvoll halte, weil es "am Verhalten der Bürger wenig ändern würde". Er setzte auf Anstand und soziale Kontrolle. Zudem gebe es zu einer Änderung der Grünflächensatzung keinen "politischen Willen".
Zuletzt unternahm der Ortsbeirat 13 einen Versuch. Der Magistrat antwortete im März 2014 darauf, dass versucht worden sei, das Rauchverbot in die neue Polizeiverordnung aufzunehmen, eine rechtliche Prüfung habe allerdings ergeben, "dass eine gerichtsfeste Aufnahme des Rauchverbots in die Polizeiverordnung sehr schwierig" sei. Daher prüfe der Magistrat nun, ob "in einer anderen Regelung" ein Rauchverbot aufgenommen werden könne.
Rauchverbote auf Spielplätzen gibt es bereits anderswo in Deutschland, zum Teil regeln sie die Länder, zum Teil die Kommunen. Dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg zufolge zeigen besonders kommunale Restriktionen mit Hinweisschildern Wirkung.