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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Kinderpornographie ein
Der Fall eines HR-Moderators, gegen den wegen des Besitzes von Kinderpornographie ermittelt wurde, hatte für Schlagzeilen gesorgt. Jetzt heißt es von der Staatsanwaltschaft, dass sich dieser Verdacht nicht bestätigt hat.
Der 23. Januar 2014 wird dem Moderator noch lange in Erinnerung bleiben. Sein Büro beim Hessischen Rundfunk wurde ebenso gefilzt wie seine Privatwohnung. Die offizielle Aussage der Staatsanwaltschaft Darmstadt: Es werde wegen der "Verbreitung pornographischer Schriften" ermittelt. Expliziter war von Kinderpornographie die Rede. Ein harter Vorwurf, der zur sofortigen Kündigung des Moderators führte, der jahrelang als Aushängeschild der Jugendwelle YouFM des Senders fungierte.
Die Ermittlungen gegen den Moderator führte die Staatsanwaltschaft Darmstadt bereits seit März 2013. Nun heißt es von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft: "Wir werden Anklage erheben." Allerdings nicht mehr wegen des Vorwurfs des Besitzes von Kinderpornographie. Dieser Anfangsverdacht habe sich nach Durchsicht der Computer und ihrer Festplatten nicht bestätigt. "Die Ermittlungen in diesem Punkt wurden eingestellt." Es gehe jetzt noch um die Verbreitung pornographischer Schriften. Konkret soll der Beschuldigte einem minderjährigem Jugendlichen in einem Chat pornographisches Material zugespielt haben. "Auch dieser Vorwurf ist völlig aus der Luft gegriffen", sagt der Mdoerator auf unsere Nachfrage. Auf eine komplette Einstellung des Verfahrens, wie es der Anwalt des Moderators verlangte, wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht einlassen, nun wird der Vorwurf des Chats von einem Richter geklärt werden. Der Anwalt des Beschuldigten argumentiert, dass es einen Fake-Account des Moderators gebe, der für die illegalen Handlungen von einem Unbekannten genutzt worden sein könnte. Die Staatsanwaltschaft sei aufgefordert worden, hier Ermittlungen hinsichtlich der Identität dieser Person zu machen. Aufgenommen wurde das Verfahren laut des Moderators einst durch einen anonymen Hinweis.
In einem Arbeitsgerichtsprozess auf Wiedereinstellung war der Moderator kürzlich unterlegen. Er hat aber Berufung angekündigt. Vom Hessischen Rundfunk heißt es zu den neuen Entwicklungen: "Kein Kommentar."
Die Ermittlungen gegen den Moderator führte die Staatsanwaltschaft Darmstadt bereits seit März 2013. Nun heißt es von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft: "Wir werden Anklage erheben." Allerdings nicht mehr wegen des Vorwurfs des Besitzes von Kinderpornographie. Dieser Anfangsverdacht habe sich nach Durchsicht der Computer und ihrer Festplatten nicht bestätigt. "Die Ermittlungen in diesem Punkt wurden eingestellt." Es gehe jetzt noch um die Verbreitung pornographischer Schriften. Konkret soll der Beschuldigte einem minderjährigem Jugendlichen in einem Chat pornographisches Material zugespielt haben. "Auch dieser Vorwurf ist völlig aus der Luft gegriffen", sagt der Mdoerator auf unsere Nachfrage. Auf eine komplette Einstellung des Verfahrens, wie es der Anwalt des Moderators verlangte, wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht einlassen, nun wird der Vorwurf des Chats von einem Richter geklärt werden. Der Anwalt des Beschuldigten argumentiert, dass es einen Fake-Account des Moderators gebe, der für die illegalen Handlungen von einem Unbekannten genutzt worden sein könnte. Die Staatsanwaltschaft sei aufgefordert worden, hier Ermittlungen hinsichtlich der Identität dieser Person zu machen. Aufgenommen wurde das Verfahren laut des Moderators einst durch einen anonymen Hinweis.
In einem Arbeitsgerichtsprozess auf Wiedereinstellung war der Moderator kürzlich unterlegen. Er hat aber Berufung angekündigt. Vom Hessischen Rundfunk heißt es zu den neuen Entwicklungen: "Kein Kommentar."
11. September 2014, 16.16 Uhr
Nils Bremer
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