Der Machtkampf um die Zukunft des Suhrkamp-Verlags geht in die nächste Runde. Das Frankfurt Landgericht entschied, dass die Unseld Familienstiftung vorerst kein Geld erhält. Ein Punktsieg für ihren Gegenspieler Hans Barlach.
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Denkt man derzeit an den Suhrkamp-Verlag, geht es dabei nicht unbedingt um hochwertige Literatur, sondern eher um einen nimmer enden wollenden Zwist. Im Jahr 2013 jagt ein Gerichtsentscheid den nächsten; einem Punktsieg für die eine Seite folgt meist schnell ein Konter der anderen. So wieder geschehen am Freitag am Frankfurter Landgericht, das dem vermeintlichen Coup der Siegfried und Ulla (Foto) Unseld Familienstiftung einen Dämpfer verpasste.
Das Gericht befand, dass die Stiftung vorerst auf ihre Gewinnforderung für die Jahre 2010 und 2011 verzichten muss. Zumindest solange, bis das Charlottenburger Amtsgericht über den Insolvenzantrag des Verlags entschieden hat. 50.000 Euro muss die Stiftung hingegen für das Verfahren bezahlen, bei Zuwinderhandlung gegen die Auflage werden bis zu 250.000 Euro fällig. Dass die Gewinne aus den Vorjahren ausgezahlt werden sollten, sei keine Notwendigkeit, sondern lediglich Mittel zum Zweck gewesen, um die Verlags-Insolvenz herbeizuführen, befand das Frankfurter Gericht. Der groß angelegte Plan, der sich in Medienberichten offenbart habe, sei einzig und allein gewesen, die Medienholding AG aus dem Verlag zu drängen. Das Gericht sah darin eine Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht.
Anteilseigner Hans Barlach kann den Entscheid als weiteren Punktsieg verbuchen. Eine endgültige Entscheidung darüber, wer den traditionsreichen Verlag in Zukunft führen wird, ist das aber noch lange nicht. Der Urteilsspruch des Amtsgerichts Charlottenburg, das über den Insolvenzantrag befindet, könnte im Spätsommer schon eher ein Richtungsweiser sein. Die letzte Runde wird es aber wohl auch nicht einläuten.