Das Landgericht entschied, dass die Gema auch dann Geld für Urheberrechte verlangen darf, wenn nicht klar ist, ob der betreffende Künstler von der Gema vertreten wird. Eine Fehlentscheidung, meinen die „Musikpiraten“.
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2011 veröffentlichte der Verein Musikpiraten einen Sampler mit dem Titel „Free! Music!“. Darauf fand sich auch ein Lied von „texasradiofish“ wieder. Es ist nicht klar, wer sich hinter dem Pseudonym versteckt. Die Gema machte dennoch Rechte geltend und verlangte eine Lizenzzahlung von 68 Euro von den Musikpiraten. Der Verein weigerte sich, der Streit kam vor's Frankfurter Landgericht. Und das entschied im Sinne der Musikverwertungsgesellschaft. Der Gema dürfe davon ausgehen, dass sie für alle Veröffentlichungen und öffentliche Auftritte Gebühren verlangen könne, es sei denn, die Urheber werden nachweislich nicht durch die Gema vertreten. „Die Gema hat keine Recht an dem Song von „texasradiofish“ und wir werden trotzdem dazu verurteilt, ihr dafür Geld zu zahlen“, wettert Christian Hufgard, der Vorsitzende der Musikpiraten, ob des Urteils.
Der Verein beantragte Revision, das Landgericht lehnte allerdings ab. Aufgrund der Nichtzulassung wollen die Musikpiraten den Fall nun vor den Bundesgerichtshof bringen. Das Problem: Weil das Rechtsanwaltshonorar sich prozuental am Streitwert orientiert, dürfte es schwierig sein, einen Anwalt zu finden. „Wir müssen auf Idealismus hoffen“, sagt Herr Hufgard. Oder auf Helfer. Wer den Verein finanziell unterstützen möchte, hat dafür verschiedene Möglichkeiten. Neben Spenden – Kontonummer sowie ein Paypal-Spenden-Button sind auf der Webseite zu finden – kann auch für den kostenfreien Download aller fünf Sampler ein frei wählbarer Betrag gezahlt werden. Zudem wird in wenigen Wochen der fünfte „Free! Music!“-Sampler veröffentlicht. Die zwei CDs können bereits jetzt für 2,50 Euro pro Stück zuzüglich vorbestellt werden. Der fünfte Sampler wird übrigens erneut ein Lied von „texasradiofish“ enthalten. Die Musikpiraten rechnen damit, dass dies erneut zu Streit mit der Gema führen wird.