Mit dem September sind die vom Bund beschlossenen Energiesparmaßnahmen in Kraft getreten. Nun hat auch der Hessische Städtetag konkrete Vorgaben vorgelegt: Diese reichen von reduzierter Weihnachtsbeleuchtung bis hin zum Verbot von Eislaufbahnen.
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Um Energie zu sparen, hat der Bund weitreichende Maßnahmen beschlossen, die mit dem 1. September in Kraft getreten sind. Auf deren Grundlage hat nun auch der Hessische Städtetag landesweite Maßnahmen beschlossen. Auf insgesamt 16 Vorgaben wurde sich verständigt, „eine Momentaufnahme“, wie Heiko Wingenfeld, Präsident des Hessischen Städtetages, mitteilt. Denn es bedeute, dass die Maßnahmen dynamisch an die Entwicklung des Winters angepasst werden könnten.
Die Maßnahmen wurden in kurz- und mittelfristige Ziele unterteilt. Mit sofortiger Wirkung soll etwa das Badewasser in Schwimmhallen auf 24, mindestens jedoch 26 Grad abgesenkt werden. Auch Sport- und Turnhallen dürften weiterhin geöffnet bleiben, die Raumtemperatur sollte jedoch maximal 17 Grad betragen und das Warmwasser abgeschaltet werden. In den weiterführenden Schulen soll die Temperatur auf 19 Grad abgesenkt werden.
In den Wintermonaten soll der Betrieb von Eislaufbahnen, Schneekanonen, Skihallen, sowie Eissporthallen, die als reiner Freizeitbetrieb gedacht sind, eingestellt werden. Weihnachtsmärkte hingegen können stattfinden, die entsprechende Beleuchtung soll jedoch um die Hälfte reduziert und ab spätestens 22 Uhr komplett eingestellt werden.
Geplant ist zudem, die Straßenbeleuchtung komplett auf LED umzustellen und auch in öffentlichen Gebäuden nur noch LED-Leuchtmittel einzusetzen. Gebäude sollen nach energetischen Standards saniert werden. Parallel dazu ruft der Städtetag das Land Hessen dazu auf, eine Kampagne zur Aufklärung und Sensibilisierung für Bürger, Mieter, Gewerbetreibende und Unternehmer zu initiieren und fordert, einen Schutzschirm für die hessischen Stadtwerke zu spannen, um die – durch die Krise verursachten Probleme – auszugleichen.