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Foto: Harald Schröder
Foto: Harald Schröder

Drogen-Vorwürfe

Staatsanwaltschaft widerspricht Anwälten von Eintracht-Präsident

Nachdem die Anwälte von Eintracht-Präsident Peter Fischer in einem Schreiben sämtliche Drogen-Vorwürfe zurückgewiesen haben, meldet sich nun auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft. Sie widerspricht sämtlichen Darstellungen der Anwälte und nennt Details der Durchsuchung.
Nachdem Peter Fischers Anwälte am Donnerstag in einem Schreiben sämtlichen Drogen-Vorwürfen um den Eintracht-Präsidenten als „haltlos“ zurückgewiesen haben, hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft nun ebenfalls reagiert: Sie widerspricht den Darstellungen der Anwälte und beruft sich weiterhin auf ihren Anfangsverdacht. „Sowohl der 13-jährige Schulfreund als auch dessen Mutter wurden zweimal ausführlich vernommen und auch bei Nachfragen sind sie bei ihren anfänglichen Angaben geblieben“, so Oberstaatsanwältin Nadja Niesen im Gespräch mit dem JOURNAL FRANKFURT. Aktuell sehe man noch keine Veranlassung das Verfahren einzustellen, wie es in dem anwaltlichen Schreiben von Peter Fischer verlangt wird, so Niesen.

Derzeit warte man auf eine Haaranalyse des Schulfreundes von Peter Fischers Sohn, was laut Niesen meistens zwei bis drei Wochen dauern könne. Außerdem seien bei der Durchsuchung Mobiltelefone sichergestellt worden. Auch hier warte man die Auswertung ab. Zudem widerlegt die Staatsanwaltschaft die Aussage von Fischers Anwälten, man habe keinerlei Rauschgift- und Drogenutensilien in der Wohnung des Verdächtigen gefunden.

Bei den Durchsuchungen wurden, so heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft, vier sogenannte „Crusher“ verteilt in der Wohnung gefunden worden, die zum Zerkleinern von Rauschgift eingesetzt werden. Einer davon sei im Kinderzimmer des Sohnes in einer Sporttasche gefunden worden – zusammen mit getrocknetem alten Marihuana. Im Esszimmer seien weitere 1,6 Gramm Marihuana sowie die anderen „Crusher“ gefunden worden. Im Schlafzimmer von Fischer waren Kokain-Rückstände in der Nachttischschublade, jedoch in nicht greifbarer Menge, erklärt Niesen.

Weiter heißt es, bislang habe Peter Fischer keine Beschwerde gegen die Durchsuchung eingelegt, trotz dessen Behauptung, sie sei rechtswidrig erfolgt. „Auch gegen die Sicherstellung der Sachen hat er keinen Widerspruch erhoben“, sagt Niesen. Dies sei eigentlich naheliegend, da es sich um die Rechtsmittel handele. Die Ermittlungen dauern weiter an. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Gegen Eintracht-Präsident Peter Fischer wird wegen des Verdachts des Erwerbs und Besitzes von Kokain ermittelt. Ausgelöst wurden die Ermittlungen, weil Fischers 13-jähriger Sohn gemeinsam mit einem Klassenkameraden Drogen konsumiert haben soll. Die Mutter des Schulkameraden hat Anzeige erstattet, nachdem sie bei ihrem Sohn eine Verhaltensveränderung festgestellt hatte. Infolgedessen veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung in Fischers Wohnung.
 
10. Februar 2023, 16.42 Uhr
sfk
 
 
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