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Skandal-Rapperin zu Haft verurteilt
2,5 Jahre Haft für Schwesta Ewa
Nach dem Teilgeständnis von Schwesta Ewa fiel heute in dem Prozess das Urteil: Für zwei Jahre und sechs Monate muss die Rapperin in Haft wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung. Von der Zwangsprostitution wurde sie freigesprochen.
Der Skandal-Rapperin wurde vor dem Frankfurter Landgericht einiges vorgeworfen: In der Zeit vom November 2015 bis September 2016 soll sie vier junge Frauen im Alter von 17 bis 19 Jahren zur Prostitution gebracht haben, indem sie sie anlockte und emotional und finanziell abhängig machte. Mit Kleidung, Kosmetik und anderen Gütern soll sie die Mädchen ausgestattet haben, um sie dann die Leistungen "abarbeiten" zu lassen. Mit körperlicher Gewalt soll sie sie gefügig gemacht haben und das durch die Prostitution eingenommene Geld nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Nun wurde die 32-Jährige zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, wegen teilweise schwerer Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Von dem Vorwurf der Zwangsprostitution wurde sie freigesprochen. Doch zunächst kommt die Rapperin jedoch frei.
Sie zeigte sich sichtlich erleichtert bei der Urteilssprechung, war sie bereits seit sieben Monaten in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer vier Jahre und drei Monate Haft wegen Körperverletzung bis hin zum Menschenhandel zum Zweck von Prostitution. Die Verteidigung beantragte ein Jahr und sechs Monate bis zu zwei Jahre auf Bewährung. Ob sie in einen offenen oder geschlossenen Vollzug kommt, soll an einem anderen Termin verhandelt werden. In ihrem Schlusswort zeigte Schwesta Ewa Reue und distanzierte sich von ihrem früheren Leben. Sie wolle nichts mehr damit zu tun haben und sich von nun an nur noch auf ihre Musik konzentrieren.
In ihrem Teilgeständnis gab die Rapperin zu, vier Frauen geschlagen zu haben. Sie gab auch zu "jähzornig" gewesen zu sein. Ungefähr 35 Fälle von Körperverletzung bis schwerer Körperverletzung kamen im Prozess zusammen. Zwei Frauen gaben an, täglich von ihr geohrfeigt worden zu sein. Von dem Vorwurf der Zwangsprostitution distanzierte sie sich jedoch klar. Die Frauen hätten sich selbst, also freiwillig prostituiert.
Schwesta Ewa hat ihre eigene Vergangenheit im Rotlicht-Milieu, die sie in ihrer Musik verarbeitet. Am 16. November 2016 wurde sie verhaftet und saß seitdem im Frauengefängnis in Preungesheim.
Sie zeigte sich sichtlich erleichtert bei der Urteilssprechung, war sie bereits seit sieben Monaten in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer vier Jahre und drei Monate Haft wegen Körperverletzung bis hin zum Menschenhandel zum Zweck von Prostitution. Die Verteidigung beantragte ein Jahr und sechs Monate bis zu zwei Jahre auf Bewährung. Ob sie in einen offenen oder geschlossenen Vollzug kommt, soll an einem anderen Termin verhandelt werden. In ihrem Schlusswort zeigte Schwesta Ewa Reue und distanzierte sich von ihrem früheren Leben. Sie wolle nichts mehr damit zu tun haben und sich von nun an nur noch auf ihre Musik konzentrieren.
In ihrem Teilgeständnis gab die Rapperin zu, vier Frauen geschlagen zu haben. Sie gab auch zu "jähzornig" gewesen zu sein. Ungefähr 35 Fälle von Körperverletzung bis schwerer Körperverletzung kamen im Prozess zusammen. Zwei Frauen gaben an, täglich von ihr geohrfeigt worden zu sein. Von dem Vorwurf der Zwangsprostitution distanzierte sie sich jedoch klar. Die Frauen hätten sich selbst, also freiwillig prostituiert.
Schwesta Ewa hat ihre eigene Vergangenheit im Rotlicht-Milieu, die sie in ihrer Musik verarbeitet. Am 16. November 2016 wurde sie verhaftet und saß seitdem im Frauengefängnis in Preungesheim.
20. Juni 2017, 15.00 Uhr
Tamara Marszalkowski
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