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S&K-Prozesssplitter
Die großen und kleinen Überraschungen
Es geht um bandenmäßigen Betrug und einen Millionenschaden. Nachdem einer der sechs Angeklagten ein Geständnis abgelegt hat und aus der Haft entlassen wurde, kommt neuer Drive in den Prozess.
Eigentlich wollte einer der Hauptangeklagten, der S&K-Mitgründer Jonas K. mit seiner mehrere hundert Seiten starken Einlassung fortfahren, und vermutlich weiter referieren, dass es sich bei den Immobilienspekulationen und den geprellten Anlegern um solide Geschäfte gehandelt habe. Doch daraus wurde nichts. Thomas G., Geschäftsführer des Emissionshauses United Investors, der bereits zu Beginn eine recht kurze Einlassung gemacht und sich bisher in der Verhandlung unauffällig verhalten hatte, hat gestanden!
Geständnisse lohnen sich bei Wirtschaftsprozessen gemeinhin, sie können sich strafmildernd auswirken. In diesem Fall umso mehr, da die sechs Angeklagten bereits seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft sitzen. der Hamburger Unternehmer Thomas G. hat jetzt also zugegeben, gewusst zu haben, dass es bei den Immobilienfonds von S&K Ungereimtheiten gegeben habe, wohl Geld von Anlegern anderen Nutzungen zugingen als diese dachten und er, der „Verdrängungskünstler“ habe nichts dagegen unternommen. So viel Einsicht hat das Landgericht dazu bewogen, den Haftbefehl gegen den geständigen Angeklagten aufzuheben. Eine Fluchtgefahr bestehe aufgrund der zu erwartenden geringen Strafe nicht, der Verdacht des Betrugs aber bleibe bestehen. Am Mittwoch sollte der Prozess fortgesetzt werden. Eigentlich. Eine Sachverständige in der JVA habe attestiert, dass der Angeklagte Hauke B., Thomas G.s Geschäftspartner, verhandlungsfähig sei. Ob der Angeklagte das bestätigen könne, wollte der vorsitzende Richter wissen. „Dazu möchte ich nichts sagen“, war die Antwort. Woraufhin der Richter vom Stuhl aufsprang und eine dreistündige Unterbrechung anordnete. Das müsse überprüft werden. Auch dass der Saal in Schockstarre verfiel und sich Hauke B. nun doch willens zeigte, etwa zu sagen, änderte nichts daran. Aber was sind schon drei Stunden? Mit einem Prozessende wird ohnehin erst im kommenden Jahr gerechnet. Wenn es nicht wieder zuvor Überraschungen gibt.
Lesen Sie hier, was bisher beim S&K-Prozess geschah:
Geständnisse lohnen sich bei Wirtschaftsprozessen gemeinhin, sie können sich strafmildernd auswirken. In diesem Fall umso mehr, da die sechs Angeklagten bereits seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft sitzen. der Hamburger Unternehmer Thomas G. hat jetzt also zugegeben, gewusst zu haben, dass es bei den Immobilienfonds von S&K Ungereimtheiten gegeben habe, wohl Geld von Anlegern anderen Nutzungen zugingen als diese dachten und er, der „Verdrängungskünstler“ habe nichts dagegen unternommen. So viel Einsicht hat das Landgericht dazu bewogen, den Haftbefehl gegen den geständigen Angeklagten aufzuheben. Eine Fluchtgefahr bestehe aufgrund der zu erwartenden geringen Strafe nicht, der Verdacht des Betrugs aber bleibe bestehen. Am Mittwoch sollte der Prozess fortgesetzt werden. Eigentlich. Eine Sachverständige in der JVA habe attestiert, dass der Angeklagte Hauke B., Thomas G.s Geschäftspartner, verhandlungsfähig sei. Ob der Angeklagte das bestätigen könne, wollte der vorsitzende Richter wissen. „Dazu möchte ich nichts sagen“, war die Antwort. Woraufhin der Richter vom Stuhl aufsprang und eine dreistündige Unterbrechung anordnete. Das müsse überprüft werden. Auch dass der Saal in Schockstarre verfiel und sich Hauke B. nun doch willens zeigte, etwa zu sagen, änderte nichts daran. Aber was sind schon drei Stunden? Mit einem Prozessende wird ohnehin erst im kommenden Jahr gerechnet. Wenn es nicht wieder zuvor Überraschungen gibt.
Lesen Sie hier, was bisher beim S&K-Prozess geschah:
25. Mai 2016, 11.19 Uhr
Nicole Brevoord
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