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Foto: Christina Weber
Foto: Christina Weber

"Beweis"-Video im Fall Tuğçe A.

Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Bild-Zeitung

Die Beerdigung der getöteten Studentin Tuğçe A. ist heute bundesweit das beherrschende Thema bei der Bild-Zeitung. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt prüft indessen Ermittlungen gegen den Verlag einzuleiten.
"Ruhe in Frieden, tapfere Tugçe", lautet die Schlagzeile der Bild-Zeitung heute. Dazu ein Foto von weinenden Frauen bei der Beerdigung, im Innenteil eine Doppelseite mit etlichen Privatbildern der getöteten 22-Jährigen. Es ist dies der Höhepunkt einer umfassenden Berichterstattung der Boulevard-Zeitung, die auch nicht davor Halt machte, am Montag das "Beweis"-Video online zu stellen und in der Printausgabe durch Zeichnungen zu verdeutlichen, was es zeigte. Jenes Video stammt von den Überwachungskameras des McDonald's-Restaurants, auf dessen Parkplatz die tödlichen Ereignisse ihren Lauf nahmen. Mittlerweile beschäftigen sich gleich zwei Staatsanwaltschaften mit der Veröffentlichung.

Die Staatsanwaltschaft Offenbach hat bereits Ermittlungen gegen Unbekannt eingeleitet, um herauszufinden, wer das Video an den Axel-Springer-Verlag weitergegeben hat. "Es ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt", so Oberstaatsanwalt Axel Kreutz. Er sagt auch, dass es schwer werden wird, die undichte Stelle zu finden. "Wir müssen dennoch formal dagegen vorgehen." Das Video sei Teil der Ermittlungsakte, die Veröffentlichung dazu geeignet, potentielle Zeugen in ihren Aussagen zu beeinflussen. Ermittelt werde nun wegen Geheimnisverrats, sofern das Video von Mitarbeitern im Polizeipräsidium Südosthessen weitergegeben wurde, und Bestechlichkeit, denn es gebe zudem den Verdacht, dass für das Video Geld geflossen sei.

Juristischer Ärger droht auch von der Staatsanwaltschaft Darmstadt. "Wir prüfen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens", sagt Staatsanwalt Noah Krüger. Grundlage sei das Kunsturhebergesetz. Dort heißt es: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." In den von der Bild-Zeitung veröffentlichten Passagen seien aber auch unbeteiligte Personen zu sehen, die nicht unkenntlich gemacht worden seien. Die Verbreitung sei strafbar (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Erschwerend käme hinzu, dass der Axel-Springer-Verlag das Video nicht nur auf seinen eigenen Kanälen verbreitet, sondern es auch anderen Medien zum Kauf angeboten habe. Auch die Familie der Verstorbenen hatte ihr Unverständnis über die Veröffentlichung des Videos bei Facebook zum Ausdruck gebracht. Eine Stellungnahme des Verlages zu den Vorwürfen steht noch aus, wir ergänzen sie an dieser Stelle dann.

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4. Dezember 2014, 12.28 Uhr
Nils Bremer
 
 
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