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21-Jähriger rastet aus
Prügelei auf der Autobahn 661
Ein 21-Jähriger zwingt einen anderen Verkehrsteilnehmer zur Vollbremsung – und verprügelt ihn dann gemeinsam mit seinem Beifahrer. An einem Freitagnachmittag auf der A661 blieb das nicht unbemerkt.
Das Opfer erlitt schwere Verletzungen im Gesicht sowie an den Armen und im Rücken. Zuvor waren das Opfer mit seinem VW und dahinter der 21-jährige mit seiner Mercedes A-Klasse auf der linken Spur unterwegs. Schon hier soll der Rowdy extrem dicht aufgefahren sein und schließlich rücksichtslos rechts überholt haben. Als es rechts wegen des dichten Verkehrs nicht mehr schneller weiter ging scherte er so dicht vor dem VW ein, dass der 32-jährige Fahrer eine Vollbremsung machen musste. Der VW-Fahrer fotografierte den Verkehrsrowdy, als der dies erkannte, bremste er auf der linken Spur bis zum Stillstand beider Pkw und stieg aus. Während des rechts weiter laufenden Verkehrs prügelte der 21-jährige gemeinsam mit seinem Beifahrer auf den VW-Fahrer ein. Letztlich ließen sie ihn verletzt zurück und flüchteten.
Das nicht alltägliche Geschehen ereignete sich gegen 16.10 Uhr auf der A 661 in Fahrtrichtung Bad Homburg kurz hinter der Abfahrt Hanauer Landstraße. Dank mehrerer Zeugen gelang es der Polizei rasch den Chaoten zu ermitteln und wenig später seinen Führerschein sicherzustellen. Er war laut Polizei in der Vergangenheit schon einmal wegen gefährlicher Körperverletzung aufgefallen. Jetzt erwartet den Deutschen ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.
Das nicht alltägliche Geschehen ereignete sich gegen 16.10 Uhr auf der A 661 in Fahrtrichtung Bad Homburg kurz hinter der Abfahrt Hanauer Landstraße. Dank mehrerer Zeugen gelang es der Polizei rasch den Chaoten zu ermitteln und wenig später seinen Führerschein sicherzustellen. Er war laut Polizei in der Vergangenheit schon einmal wegen gefährlicher Körperverletzung aufgefallen. Jetzt erwartet den Deutschen ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.
29. September 2013, 21.40 Uhr
red
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