Stadt und Land legen keine Rechtsmittel gegen den Beschluss ein, der den Auftritt von Roger Waters Ende Mai in der Festhalle erlaubt. Derweil ruft die Jüdische Gemeinde zu einer Demo auf.
Sinem Koyuncu /
Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen werden keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 24. April 2023 einlegen, der den Auftritt von Roger Waters am 28. Mai in der Festhalle erlaubt. So heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Stadt und des Landes am Montag. Die beiden Gesellschafter der Messe Frankfurt teilen zudem mit, dass sie den Beschluss des Verwaltungsgerichts akzeptieren, da eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof aus ihrer Sicht wenig Chancen auf Erfolg verspreche.
Roger Waters gilt als reichweitenstarker Antisemit. Etwa hat er bereits mehrfach den kulturellen Boykott Israels gefordert oder auch Vergleiche zum Apartheidsregime Südafrikas gezogen. Bei mehr als 200 Konzerten hat er in seiner Bühnenshow einen Ballon in Form eines Schweins aufsteigen lassen, auf dem ein Davidstern abgebildet war. Hinzu kommt, dass er häufig mit Verschwörungserzählungen aufgefallen ist, die er unter anderem auch in der Terrororganisation Hamas nahestehenden Medien verbreitete.
Als Reaktion auf das Konzert organisiert die Jüdische Gemeinde Frankfurt eine Kundgebung unter dem Motto „Frankfurt vereint gegen Antisemitismus“ am 28. Mai ab 16 Uhr an der Festhalle.