Partner
Razzia
Neue Ermittlungsverfahren im Cum-Ex-Skandal
Am Dienstag wurden mehrere Wohnungen und Unternehmen in Hessen und Bayern durchsucht. Hintergrund sind zwei neue Verfahren wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung mit Cum-Ex-Geschäften.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt in zwei neuen Verfahren wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften gegen insgesamt sieben Beschuldigte. Am Dienstag wurden sechs Wohnungen von Beschuldigten und Betroffenen und acht Geschäftsräume von Unternehmen in Hessen und Bayern durchsucht. Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Frankfurt, Oberursel, dem Landkreis Kitzingen und dem Main-Kinzig-Kreis statt.
Im ersten Verfahren wird gegen fünf Tatverdächtige im Alter von 47 bis 67 Jahre ermittelt. Sie stehen im Verdacht, in den Jahren 2009 bis 2011 als Geschäftsführer und Mitarbeiter eines Wertpapierhandelsunternehmens mit Sitz in Frankfurt die Cum-Ex-Geschäfte getätigt zu haben. Mit falschen Steuerbescheinigungen sollen die Verdächtigen einen Schaden von mehr als 18 Millionen Euro angerichtet haben.
Ermittelt wird auch gegen zwei Tatverdächtige im Alter von 50 und 56 Jahren, die 2009 als Geschäftsführer eines Wertpapierhandelsunternehmens in Frankfurt ebenfalls Cum-Ex-Geschäfte durchgeführt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Steuerschaden in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus.
Im ersten Verfahren wird gegen fünf Tatverdächtige im Alter von 47 bis 67 Jahre ermittelt. Sie stehen im Verdacht, in den Jahren 2009 bis 2011 als Geschäftsführer und Mitarbeiter eines Wertpapierhandelsunternehmens mit Sitz in Frankfurt die Cum-Ex-Geschäfte getätigt zu haben. Mit falschen Steuerbescheinigungen sollen die Verdächtigen einen Schaden von mehr als 18 Millionen Euro angerichtet haben.
Ermittelt wird auch gegen zwei Tatverdächtige im Alter von 50 und 56 Jahren, die 2009 als Geschäftsführer eines Wertpapierhandelsunternehmens in Frankfurt ebenfalls Cum-Ex-Geschäfte durchgeführt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Steuerschaden in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus.
25. März 2021, 13.31 Uhr
ez
Keine Einträge gefunden
Meistgelesen
26. April 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen